Neue Bundesvorgaben bremsen Einführung der Mobilitätsgutscheine
Das Projekt für Mobilitätsgutscheine des Kantons Luzern ist vorerst gestoppt: Die geplanten Gutscheine für Kantonsangestellte müssen rechtlich neu geprüft werden. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat die Rückweisung des für kommenden Montag traktandierten Geschäfts.
(Keystone-SDA) Der Kanton Luzern stellt die Einführung von Mobilitätsgutscheinen für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung vorläufig zurück, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Der Grund sind neue Vorgaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), wie es weiter hiess. Die Gutscheine gelten neu als lohnrelevant und wären damit sozialversicherungspflichtig.
Die Luzerner Regierung hatte für Angestellte, die ohne Auto zur Arbeit kommen, ab Herbst Mobilitätsgutscheine in Aussicht gestellt. Ziel des Kantons ist es, dass möglichst wenige seiner Angestellten mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sie sollen in erster Linie den Bus, den Zug oder das Velo benutzen oder zu Fuss gehen.
Nun fehle dem Regierungsrat die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Projekts, hiess es im Communiqué. Das für am Montag im Kantonsparlament traktandierte Geschäft könne nicht einfach abtraktandiert werden, wie Sämi Deubelbeiss, Sprecher des Finanzdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Stattdessen werde die Regierung dem Parlament die Rückweisung des Geschäfts beantragen.
Im Rahmen von Vorabklärungen war die zuständige Dienststelle Personal von der WAS Ausgleichskasse Luzern, in Übereinstimmung mit dem BSV, darüber informiert worden, dass die geplanten Mobilitätsgutscheine nicht sozialversicherungspflichtig seien, hiess es in der Mitteilung.