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Neuer Anlauf für digitale Sitzungsteilnahme im Baselbieter Landrat

Keystone-SDA

Bei längerer Krankheit oder Mutterschaft sollen Baselbieter Landratsmitglieder auch digital an den Parlamentssitzungen teilnehmen abstimmen können. Damit wagt die Regierung einen neuen Anlauf und will zwei vom Landrat überwiesene Motionen umsetzen.

(Keystone-SDA) Vorgesehen ist gemäss einer am Mittwoch veröffentlichten Vorlage, dass eine Abstimmung in Abwesenheit beispielsweise ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zum Ende des gesetzlichen Mutterschaftsurlaub erlaubt ist.

Zudem ist die digitale Teilnahme und Abstimmung in Abwesenheit bei einer Krankheit und einem Unfall ab 8 Wochen möglich. Landratsmitglieder, die die Möglichkeit des Abstimmens in Abwesenheit nutzen, haben gemäss Vorlage jedoch keinen Anspruch auf Sitzungsgelder.

Mit der geplanten Umsetzung wagt die Regierung einen erneuten Versuch. Seit Jahren führt die Baselbieter Politik eine Debatte über dieses Thema. Im Februar 2025 scheiterte eine Verfassungsänderung für eine Stellvertreter-Regelung nach dem dritten Kommissionsvorschlag im Parlament.

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