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Nidwalden soll Beteiligung der Gemeinden an Velowegen neu regeln

Keystone-SDA

Die Nidwaldner Gemeinden sollen sich künftig pauschal mit 30 Prozent an Velowegen auf Kantonsstrassen beteiligen. Das sieht das revidierte Strassengesetz vor, das der Landrat am Mittwoch beraten hat.

(Keystone-SDA) Bisher beteiligten sich die Gemeinden an kantonalen Velowegen sowie an Kantonsstrassen innerorts finanziell mit unterschiedlich hohen Beiträgen zwischen 20 und 35 Prozent. Der Vernehmlassungsentwurf der Regierung hatte eine Festlegung auf 35 Prozent vorgesehen.

Da die Trottoirs aber, entgegen des Entwurfs der Regierung, im Eigentum der Gemeinden verbleiben, könne diese Beteiligung zum Ausgleich reduziert werden, wie es im Bericht der Regierung hiess.

Minderheitsantrag abgelehnt

Eine Minderheit der Kommission Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) beantragte eine Änderung des Absatzes, wonach Gemeinden eine Kantonsstrasse übernehmen müssen, wenn sie ihre Funktion «aufgrund veränderter Umstände» nicht mehr erfüllt. Sie wollte die Mitsprache der Gemeinden erhöhen, indem eine Zustimmung durch die Gemeindeversammlung erforderlich würde. Der Antrag wurde nach der Diskussion mit 21 Ja-, zu 36 Nein-Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls neu geregelt werden soll der Unterhalt von öffentlichen Strassen im Privateigentum. Die Gemeinden werden verpflichtet, ein Reglement zu erstellen, das die Gemeindebeiträge für besagte Strassen und die Zuständigkeit für deren Unterhalt festlegt. Zudem müssen sie ein Verzeichnis anlegen, in dem die Eigentümer der betreffenden Strassenabschnitte festgehalten werden.

Höhere Finanzkompetenz

Weiter soll bei der Totalrevision des Strassengesetzes die Finanzkompetenz der Regierung bei Strassenbauprojekten von 400’000 auf 800’000 Franken erhöht werden. Als Grund nannte die Regierung die wachsende Komplexität von Projekten sowie allgemeine Kostensteigerungen im Strassenbau.

Die Totalrevision des Gesetzes war bereits im November 2017 in Auftrag gegeben worden. Die Schlussabstimmung darüber erfolgt in zweiter Lesung.

Das bis heute gültige Strassengesetz ist nahezu 60 Jahre alt und wurde noch von der Landsgemeinde erlassen.

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