OC Oerlikon/SIX sieht keine Verletzung der Ad hoc-Publizität
Zürich (awp) – Die OC Oerlikon hat nicht gegen die Vorschriften der Ad hoc-Publizität verstossen. Die von der SIX Exchange Regulation geführte Untersuchung habe ergeben, dass Oerlikon im Zusammenhang mit den Reaktionen auf Medienmitteilungen im Januar 2009 und bei einer im selben Monat gehaltenen Präsentation die Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität nicht verletzt habe, heisst es in einer Mitteilung der SIX vom Montag.
Die SIX Exchange Regulation hatte im Januar 2009 bekanntgegeben, gegen OC Oerlikon eine Untersuchung wegen einer möglichen Verletzung des Kotierungsreglements sowie der Richtlinie betreffend Ad hoc-Publizität eröffnet zu haben. Die von der SIX Exchange Regulation geführte Untersuchung stand in Zusammenhang mit Medienmeldungen über die Nicht-Einhaltung von Kreditbestimmungen und über einen Stellenabbau von über 1’000 Mitarbeitern.
ps/cf