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Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien steht zur Debatte

Facture de Billag
Einmal im Jahr erhalten die Schweizer Haushalte eine Rechnung für die Radio- und Fernsehgebühren. Keystone

Diesen Sonntag entscheidet das Schweizer Stimmvolk, ob es weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung der Medien des Service Public leisten will. Sollte die Initiative "No Billag" an der Urne angenommen werden, könnte dies zu einem Erdbeben in der Schweizer Medienlandschaft führen.

Jeder Haushalt in der Schweiz bezahlt gegenwärtig eine Abgabe für Radio und Fernsehen von 451 Franken pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2019 werden es 365 Franken pro Jahr sein. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500’000 Franken werden je nach Umsatz zwischen 365 und 35’590 Franken pro Jahr bezahlen müssen. Der Höchstsatz wird für Firmen mit einem Umsatz von über einer Milliarde Franken pro Jahr gelten.

SWI swissinfo.ch ist ein Unternehmen der SRG und wird hälftig ebenfalls durch die Billag-Gebühr finanziert.

Der Grossteil dieser Gebühren wird für den Betrieb der Schweizerischen Radio- und FernsehgesellschaftExterner Link (SRG SSR) eingesetzt. Ein kleiner Teil geht an verschiedene private Radio- und Fernsehstationen, die ebenfalls Leistungen des öffentlichen Service Public erbringen.

Zahlen gemäss Konsum

Die Volksinitiative “No Billag” – genannt nach der Firma, die bis Ende dieses Jahres die Gebühren eintreibt – stammt aus den Reihen der Jungsektionen der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der bürgerlichen Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen). Das Volksbegehren verlangt, dass der Bund ab dem 1. Januar 2019 keine Gebühren mehr einzieht. Zudem wird der Eidgenossenschaft verboten, zu Friedenszeiten Radio- und Fernsehsendungen zu finanzieren.

Für die Unterstützer der Initiative ist dieses Gebührensystem nicht mehr zeitgemäss. In einer Ära von Netflix und Social Media sollten die Menschen frei wählen können, was sie konsumieren, und nicht mehr eine obligatorische Abgabe entrichten müssen, mit der Programme finanziert werden, die sie vielleicht gar nicht konsumieren.

Für die Initianten bedeutet der Vorschlag keineswegs das Ende des medialen Service Public. Dieser könne sich auch über Werbung und Abonnemente finanzieren, betonen sie. Mit der Abschaffung der Billag-Gebühren würde der audiovisuelle Markt freier und konkurrenzfähiger. Und davon profitiere letztendlich auch das Publikum.

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Ende des Service Public

Ganz anders tönt auf der Seite der Gegner der Initiative. In deren Augen bedeutet eine Annahme des Begehrens das Ende der schweizerischen audiovisuellen Produktion. Ausserhalb Zürichs könnte ein Medienhaus in einem so kleinen und fragmentierten Markt wie der Schweiz nicht ohne Staatshilfe überleben, betonen sie.

Die Gegner schätzen, dass das Ende der Radio- und Fernsehgebühren auch das Ende der Idee einer multikulturellen Schweiz bedeuten würde. Ohne Staatshilfe werde es kaum mehr zu einer Medienberichterstattung über periphere oder sprachliche Minderheitengebiete kommen. Zudem wäre ein Ende der Gebühren auch ein sehr harter Schlag für die Schweizer Kulturszene – namentlich für den Film.

Nicht zuletzt führen die Gegner ein wirtschaftliches Argument ins Feld: Mit rund 6000 Mitarbeitenden ist die SRG SSR einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz. Das Verschwinden dieses Unternehmens würde deshalb auch zu einem wirtschaftlichen Erdbeben führen.

Helvetische “Eigenartigkeit”

Auch in anderen europäischen Ländern wird über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien diskutiert. Deshalb wurde die Kampagne zur Initiative “No Billag” mit grossem Interesse verfolgt.

Das zweite Thema, über das am Sonntag abgestimmt wird, könnte das Ausland ebenfalls interessieren, aber eher unter dem Titel einer “Eigenartigkeit, die nur in der Schweiz möglich ist”.

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Es ist weltweit sicher einmalig, dass die Schweizerinnen und Schweizer alle fünfzehn Jahre darüber abstimmen können, ob der Eidgenossenschaft das Recht erteilt werden soll, weiterhin die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer (MwSt) zu erheben. Sollte das Stimmvolk allerdings diese Vorlage ablehnen, stünde der Bund ohne drei Viertel seiner Einnahmen da und müsste den Grossteil seiner Aufgaben einstellen.

Doch ein solches Katastrophenszenario bleibt reine Fiktion: Keine einzige der im Parlament vertretenen Parteien empfiehlt, die neue Finanzordnung 2021 abzulehnen.

In den Kantonen

In mehreren Kantonen und Gemeinden werden an diesem Sonntag eigene Abstimmungen durchgeführt. Darunter befinden sich einige Themen von nationalem Interesse.

Zwei Kantone – Schwyz und Freiburg – stimmen über kantonale Initiativen ab, die eine grössere Transparenz bei der Finanzierung von politischen Parteien verlangen. Bei der Bundeskanzlei wurde bereits eine ähnlich lautende Volksinitiative auf nationaler Ebene eingereicht. Die Abstimmungen in den beiden Kantonen gelten deshalb als Testlauf.

Das Stimmvolk der Stadt Genf stimmt über die Initiative “Pour des Fêtes de Genève plus courtes et conviviales” (für ein kürzeres und geselligerer Genfer Fest). Eine Initiative verlangt, dass dieser Grossanlass höchstens sieben Tage dauern darf. Das Fest ist international beliebt, besonders bei Gästen aus den Golfstaaten.

In den Kantonen Bern und Zürich wird über Initiativen abgestimmt, die verlangen, dass die Lehrpläne der Schulen nicht nur durch die Erziehungsdirektionen bestimmt, sondern auch vom Kantonsparlament und dem Stimmvolk abgesegnet werden sollen. Die Lehrpläne – in denen auch das Schuleintrittsalter oder die zu unterrichtenden Sprachen festgelegt werden – führen in der Deutschschweiz regelmässig zu hitzigen Debatten.

Im Kanton Waadt entscheidet das Stimmvolk über eine kantonale Initiative, welche die Einführung einer obligatorischen Zahnversicherung verlangt. In der Schweiz wird die ärztliche Zahnpflege nicht durch die gesundheitliche Grundversicherung abgedeckt, was weniger wohlhabende Bevölkerungsschichten vor finanzielle Probleme stellt.

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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