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Auslandschweizer / Auslandschweizerinnen

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer üben die politischen Rechte persönlich in der Stimmgemeinde oder brieflich aus. Stellvertretung ist zulässig, soweit der Kanton der Stimmgemeinde sie vorsieht.

Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, können sich eine Heimat- oder eine ihrer früheren Wohnsitz-Gemeinden als Stimmgemeinde auswählen und sich dort registrieren lassen.

(Quelle: Wahlwörterbuch Parlament)

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