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Ruhestand in der Schweiz oder im Ausland? Es geht auch beides

Ein Mann auf eine ^m Traktor
Nicolas Hug verbringt seinen Ruhestand zwischen zwei Ländern: der Schweiz und Italien. In seinem Haus in der Toskana produziert er nun Olivenöl. zVg

Wenn der Ruhestand naht, möchten viele Schweizerinnen und Schweizer einen Teil des Jahres in anderen Gefilden verbringen, ohne jedoch den Kontakt zur Schweiz vollständig abzubrechen. Klima, Lebenshaltungskosten, familiäre Bindungen: Die Beweggründe sind vielfältig. Doch dieser Lebensstil ist manchmal eher erzwungen als freiwillig und erfordert eine gute Organisation.

Mit 70 Jahren geniesst Eva Balestra einen aktiven und energiegeladenen Ruhestand in der Schweiz und in Peru. Die frühpensionierte Chemieingenieurin verbringt zwei Drittel des Jahres unter der südamerikanischen Sonne und die Sommersaison in der Schweiz, wo sie bei ihren Kindern wohnt.

«Selbst mit einer angemessenen Rente hätte ich mir das Leben in der Schweiz nicht leisten können. Mit meiner zweiten Säule habe ich in Peru in drei Wohnungen investiert, von denen ich zwei vermiete. Dort lebe ich viel besser und unabhängiger», sagt Balestra.

Wie viele Schweizer Pensionierte wie Balestra zur Hälfte in der Schweiz und zur Hälfte in einem anderen Land leben, ist nicht offiziell bekannt. Denn diese Personen leben entweder offiziell in der Schweiz oder haben sich bei einer konsularischen Vertretung gemeldet und gelten somit als vollständig im Ausland lebend.

Auch wenn diese Lebensweise attraktiv ist, müssen dennoch mehrere Aspekte berücksichtigt werden, besonders solche administrativer Art:

  1. Lebenshaltungskosten
  2. Das Steuerdomizil bestimmen
  3. Modalitäten für die Auszahlung der AHV
  4. Schweizer Krankenversicherung
  5. Internationale Krankenversicherungen
  6. Sozialleben zwischen zwei Welten

Doppelte Kosten

Nicolas Hug (65) war früher im Bereich Biopharmazeutika tätig und hat mehrere Jahre in Italien gearbeitet. Das in der Toskana gekaufte Haus hat er «Stein für Stein renoviert», seine Kinder sind dort aufgewachsen und nun produziert er dort Olivenöl. In der Schweiz lebt er in seinen eigenen vier Wänden am Ufer des Genfersees.

Ein Mann und eine Frau
Nicolas Hug und seine Frau Marie-Christine. zVg

Für Hug ist diese Lebensweise jedoch «ein Luxus, denn alles ist doppelt so teuer: Nebenkosten, Instandhaltung, Grundsteuern…».

Nicole Töpperwien, Direktorin von Soliswiss, einer Genossenschaft, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer berät, bestätigt dies: «Zwei Wohnsitze bedeuten oft eine Vervielfachung der Kosten. Das System ist nur dann vorteilhaft, wenn man einen Teil des Jahres in einem Land mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten verbringt.»

Das ist einer der Gründe, warum Daniel Schärer (63) beschlossen hat, mehrere Monate im Jahr in Thailand zu leben.

«Das ist finanziell sehr vorteilhaft. Dort miete ich ein kleines Haus und gebe wenig aus. Und in der Schweiz behalte ich meine Wohnung das ganze Jahr über.»

Der steuerliche Wohnsitz ist entscheidend

Auch als Rentnerin oder Rentner ist es wichtig, den steuerlichen Wohnsitz zu bestimmen – genauso wie im ErwerbslebenExterner Link. «Wenn beide Länder der Ansicht sind, dass sich Ihr Hauptwohnsitz auf ihrem Staatsgebiet befindet, riskieren Sie eine Doppelbesteuerung, vor allem Ihrer Rente» warnt Töpperwien.

Als Richtwert wird häufig die «183-Tage-Regel» angeführt. Demnach kann ein Land eine Person nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen als steuerlich ansässig betrachten.

Diese Regel ist jedoch keine absolute Garantie. Es kommen noch andere Kriterien hinzu, wie familiäre Bindungen, persönliche Interessen oder auch die Grösse und der Wert der eigenen Immobilien.

Eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz kann auch in ihrem zweiten Wohnsitzland steuerpflichtig sein. So muss Hug als Eigentümer beispielsweise in Italien Grundsteuer entrichten.

Im Übrigen haben Personen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, nur Anspruch auf einen dreimonatigen Auslandaufenthalt pro Jahr.

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Modalitäten für die Auszahlung der AHV

Solange der offizielle Wohnsitz in der Schweiz bleibt, wird die Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) auf ein Schweizer Konto in Franken überwiesen.

Bei einem offiziellen Wohnsitz im Ausland kann die AHV entweder auf ein lokales Konto in Fremdwährung oder auf ein Schweizer Konto in Franken überwiesen werden. Eine Auszahlung in Franken auf ein ausländisches Konto ist jedoch nicht möglich.

Balestra hat sich dafür entschieden, ein Konto in der Schweiz zu behalten, da sie mit einem lokalen Konto zu viel Geld für Überweisungs- und Wechselkursgebühren verloren hätte. Im Moment übernimmt sie die notwendigen Überweisungen von der Schweiz nach Peru selbst.

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Weiterhin bei der Schweizer Krankenversicherung versichert bleiben

Soweit möglich, möchten viele Rentnerinnen und Rentner, die zeitweise in der Schweiz leben, ihren Wohnsitz dortbehalten, um weiterhin einer KrankenkasseExterner Link angeschlossen zu bleiben.

Eine Frau
Eva Balestra lebt ein Drittel des Jahres in der Schweiz. zVg

Diese übernimmt die Kosten für Behandlungen in der Schweiz und im Ausland. Im Ausland werden jedoch nur die Kosten erstattet, die auch in der Schweiz entstanden wären.

Sind die medizinischen Kosten also höher als in der Schweiz – wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten –, muss die versicherte Person die Mehrkosten selbst tragen. Das Bundesgesetz über die KrankenversicherungExterner Link (KVG) sieht eine Deckung für Notfälle vor.

Bei einer offiziellen Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland hängt die Situation von den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland ab.

Innerhalb der EU/EFTA ist es oft möglich, die Krankenversicherung in der Schweiz beizubehalten, sofern eine Person ausschliesslich eine schweizerische Rente bezieht.

Die Höhe der Prämien und die in der Schweiz geltenden Ansprüche variieren je nach Wohnsitzland. «Das kann von Vorteil sein, da man so wählen kann, in welchem Land man behandelt werden möchte», sagt Töpperwien.

Ausserhalb Europas gibt es praktisch keine bilateralen Abkommen im Gesundheitsbereich. «In Peru ist die Krankenversicherung nicht obligatorisch und sehr teuer», sagt Balestra. «Ich bin vor Ort versichert und schliesse eine Reiseversicherung ab, wenn ich in die Schweiz komme.»

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Debatte
Gastgeber/Gastgeberin Emilie Ridard

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Gehören Sie zu den immer mehr werdenden Schweizerinnen und Schweizern, die einen Teil des Jahres in der Schweiz und im Ausland verbringen? Dann teilen Sie Ihre Erfahrungen.

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Die Limiten internationaler Versicherungen

In solchen Fällen kann der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung eine Alternative sein. Diese sind jedoch teuer und sehen oft Altersbeschränkungen für den Beitritt vor.

Schärer, der seinen Lebensabend in Thailand verbringen möchte, ist sich dessen bewusst: «Solange man gesund ist, ist alles gut. Aber mit zunehmendem Alter werden internationale Versicherungen unerschwinglich. Wenn ich eine abschliessen möchte, muss ich mich in den nächsten zwei oder drei Jahren dafür entscheiden.»

Der Berner hat sich bei der Wahl seines zweiten Wohnsitzes nicht zufällig für Thailand entschieden. Überzeugt haben ihn das Klima, die niedrigen Lebenshaltungskosten und die grosse Gemeinschaft von Deutschschweizerinnen und -schweizern, aber auch die gute Spitalinfrastruktur.

Balestra hat sich bereits entschieden: «Solange ich reisen kann, werde ich das tun. Wenn das nicht mehr möglich ist, werde ich meinen Lebensabend in der Schweiz verbringen, umgeben von meinen KindernExterner Link

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Zwischen zwei Welten

Zwischen zwei Ländern zu leben, bedeutet einerseits, «das Beste aus beiden Welten zu geniessen. Aber es bedeutet auch, nie irgendwo komplett verwurzelt zu sein. Soziale Bindungen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, erfordern ständige Anstrengungen», sagt Töpperwien von Soliswiss.

Es ist tatsächlich schwieriger, sich ein soziales Netzwerk und Freundschaften aufzubauen, wenn man nur zeitweise vor Ort lebt. «Ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Teilnahme an Vereinsaktivitäten werden ebenfalls weniger zugänglich», bestätigt «Teilzeit-Italiener» Hug.

Schärer hält es seinerseits für unerlässlich, «Vertrauenspersonen in der Schweiz und im Ausland zu haben, die sich in Notfällen kümmern, wenn man abwesend ist, und die man vor Ort um Hilfe bitten kann».

Editiert von Samuel Jaberg, Übertragung aus dem Französischen mithilfe von Deepl: Christian Raaflaub

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