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Beide Initiativen am Ständemehr gescheitert

Keystone

Die Initiativen gegen Passivrauch und für die Abschaffung des Eigenmietwerts sind am Mehr der Kantone gescheitert. Gemäss der dritten Hochrechnung der SRG SSR lehnen 66% des Schweizer Stimmvolks die Initiative "Schutz vor Passivrauchen" und 52% die Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" ab.

Die Initiative “Schutz vor Passivrauchen” hatte zum Ziel, öffentliche Aufenthaltsräume, in denen geraucht werden darf, sowie separate und bediente Raucherräume in öffentlichen Lokalen (Fumoirs) landesweit zu verbieten.

Ein solches Verbot ist heute bereits in acht Kantonen Realität. Sie haben eine strengere Regelung eingeführt, als das derzeit gültige Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vorsieht, das seit 2010 in Kraft ist.

Dieses erlaubt öffentlichen Einrichtungen, für die Arbeit in separaten Raucherräumen spezielles Personal anzustellen. Zudem ist das Rauchen in öffentlichen Räumen mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmetern erlaubt, falls diese mit einer Lüftung ausgestattet sind.

Weil die Kantone das Recht haben, auch strengere Regelungen einzuführen, ist die Schweiz heute in den Bereichen der Hotellerie und Restauration zu einer Art Flickenteppich geworden. Die Volksinitiative hatte daher eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz vorgeschlagen.

Medizinische gegen politische Argumente?

Das Volksbegehren stammte aus Ärztekreisen, denen die heutige Situation nicht gefällt. Sie betonen, Passivrauch sei die Quelle von vielen schweren Krankheiten.

Eine Allianz von etwa 50 medizinischen, gesundheitlichen und gewerkschaftlichen Organisationen unter der Leitung der Lungenliga hatte daher die Initiative “Schutz vor Passivrauchen” lanciert und Gleichbehandlung in allen Kantonen verlangt.

Sie stützten sich auf wissenschaftliche Studien, welche die schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens erhärten, wie auch Verbesserungen des Gesundheitszustandes nach der Einführung von Rauchverboten in geschlossenen Arbeitsplätzen und öffentlichen Räumen. Die Befürworter verlangten, dass alle Angestellten vor Passivrauch geschützt werden sollen, egal in welchem Sektor oder Kanton sie arbeiten.

Beim Stimmvolk aber schien gemäss den im Vorfeld der Abstimmung durchgeführten Befragungen eher ein Argument der Gegner hängengeblieben zu sein: Dass die Initiative einer “Verschärfung” des Bundesgesetzes entspreche, und dies lediglich zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten.

Für die Gegner ist das gegenwärtig gültige Bundesgesetz ein akzeptabler Kompromiss, da es den Kantonen freistehe, strengere Regeln einzuführen. Zudem stützen sie sich auf die gleichen Studien wie die Befürworter und erklären, die Tatsache, dass Verbote einen besseren Gesundheitszustand brächten, spreche für die Effizienz des gültigen Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen.

Die Argumente der Gegner scheinen eine Mehrheit zu überzeugen, wie die zweite Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR zeigte: Knapp zwei Wochen vor der Abstimmung lehnten die Befragten gut 1400 Personen die Initiative mit 52% ab. 41% erklärten, sie würden dem Volksbegehren zustimmen, 7% waren noch unentschlossen.

Selbst wenn man die Fehlerquote und jene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die sich noch im letzten Moment anders entscheiden, mit einrechnet, scheint es eher unwahrscheinlich, dass die Initiative am Sonntag an den Urnen durchkommt. Dies scheint die erste Hochrechnung der SRG SSR nun auch zu belegen.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Ungewisser Ausgang

Grössere Chancen auf ein Durchkommen waren der anderen Initiative zugetraut, über die an diesem Wochenende abgestimmt worden ist: “Sicheres Wohnen im Alter.” Das Volksbegehren verlangte, dass Haus- und Wohnungs-Eigentümer im Rentenalter wählen können, ob sie den Eigenmietwert versteuern wollen oder nicht. Im Gegenzug müssten sie auf steuerliche Abzüge verzichten.

Der Eigenmietwert entspricht jenem Betrag, den der Eigentümer einnähme, würde er sein Haus oder seine Wohnung nicht selbst bewohnen, sondern zu einem marktüblichen Zins vermieten.

Bei der Umfrage von letzter Woche sprachen sich 46% der Befragten für die Initiative aus, 35% dagegen. Dabei zeigte die repräsentative Befragung vor allem die grosse Ungewissheit gegenüber dem vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) lancierten Volksbegehren: Lediglich 52% erklärten, für sie sei klar, wie sie abstimmen würden. Und auch gegenüber den Argumenten der Befürworter und Gegner der Initiative herrschte eine gewisse Unsicherheit.

Einstimmigkeit und viel Stimmabstinenz

Eindeutig ist die Situation beim dritten nationalen Abstimmungsthema, dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung. Dieser gibt vor, dass Bund und Kantone sich in den Schulen für einen Musikunterricht von guter Qualität einsetzen und junge musikalische Talente gefördert werden sollen. In der jüngsten Umfrage war das Resultat klar: 73% sagten Ja zum Bundesbeschluss, 17% Nein, bei 10% Unentschlossenen.

Klar scheint auch der Umstand, dass eine Mehrheit in der “Wiege der direkten Demokratie” ihre Volksrechte nicht ausüben will. in der Umfrage haben lediglich 42% der Befragten angegeben, dass sie sicher abstimmen wollen. Und die Politologen des Instituts gfs.bern rechnen am Wochenende mit einer Stimmbeteiligung von 45%.

Die Volksinitiative “Schutz vor Passivrauchen” wird von rund 50 Organisationen im medizinisch-gesundheitlichen Bereich unterstützt, besonders von der Krebs- und der Lungenliga, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Gewerkschaften, der Sozialdemokratischen Partei (SP), der Grünen Partei und der Evangelischen Volkspartei (EVP). Bekämpft wird sie von allen anderen Parteien, die im Parlament vertreten sind, sowie von Wirtschafts- und Arbeitgeber-Organisationen, besonders seitens Hotellerie und Gastronomie.

Regierung und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Die Volksinitiative “Sicheres Wohnen im Alter” wird unterstützt vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), von verschiedenen Arbeitgeber-Organisationen, darunter der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft (Bauenschweiz) und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), sowie der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Abgelehnt wird sie von allen anderen Parteien, die im Parlament vertreten sind, von den Gewerkschaften und von den Rentner- und Selbsthilfeverbänden.

Regierung und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Der Bundesbeschluss über die Jugendmusik-förderung wird unterstützt vom Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LHC), von der IG Jugend und Musik, den Gewerkschaften und von allen Parteien, die im Parlament vertreten sind, ausser der SVP und der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen), die den Bundesbeschluss ablehnen.

Regierung und Parlament empfehlen die Initiative zur Annahme.

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