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UBS soll für Amtshilfeverfahren zahlen

Der Bundesrat will der UBS die mit dem Amtshilfeverfahren mit den USA anfallenden Kosten von rund 40 Mio. Franken auferlegen. Er hat das revidierte UBS-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Am Mittwoch beschloss der Bundesrat, dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Noch im Februar hatte der Bundesrat angekündigt, der UBS wegen der Steueraffäre in den USA lediglich eine Million Franken in Rechnung zu stellen. Weil die Rechtsgrundlagen dafür fehlten, sei eine zusätzliche Beteiligung der Grossbank an den Kosten für die Bearbeitung des Amtshilfegesuchs nicht möglich.

Über das Amtshilfeabkommen selbst wird das Parlament voraussichtlich im Juni befinden.

Es geht um das Abkommen, das die Schweiz im vergangenen Sommer mit den USA ausgehandelt hatte. Es verpflichtet die Schweiz, ein Amtshilfegesuch der USA zu rund 4450 UBS-Konten zu bearbeiten und nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei den rund 4200 Fällen von schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.

Dass das Abkommen überhaupt dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird, ist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen.

Dieses war zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat das Abkommen nicht hätte abschliessen dürfen, da die Rechtsgrundlage nicht genüge. In der Folge wurde das Abkommen angepasst: Der Bundesrat hob es auf die Ebene eines – vom Parlament zu genehmigenden – Staatsvertrages.

Wird das Abkommen allerdings dem fakultativen Referendum unterstellt (eventuelle Volksabstimmung), können die von den USA verlangten Fristen für die Herausgabe der UBS-Kundendaten nicht eingehalten werden.

swissinfo.ch und Agenturen

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