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Presserat gibt «Weltwoche» im Fall der verdeckten Ermittler Recht

(Keystone-SDA) Interlaken – Die «Weltwoche» durfte in einem Artikel über den ehemaligen eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner die Namen und die Funktion dreier verdeckt ermittelnder Bundeskriminalpolizisten nennen. Der Presserat hat eine Beschwerde des fedpol abgewiesen.
Am 22. Januar 2009 publizierte die «Weltwoche» einen Artikel zu den Polizei- und Justizbehörden des Bundes. Er trug den Titel «Fall Roduner. Irre Führung, amtliche Delinquenz».
Darin hiess es, der Fall des der Geldwäscherei verdächtigten Zürcher Bankiers Oskar Holenweger habe bis jetzt vier Delikte zutage gefördert: Irreführung der Rechtspflege, Urkundenfälschung, Diebstahl und Amtsgeheimnisverletzung. Diese Delikte seien von den Behörden begangen worden, die das Verbrechen bekämpfen sollten.
Zwei Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei (BKP) würden der Fälschung eines Protokolls, einer Unterschrift und von Computerdaten im Jahr 2003 verdächtigt. Nachdem der BKP-Chef 2007 deswegen eine Strafanzeige veranlasst hatte, kämen die beiden Spezialisten für verdeckte Ermittlungen wohl bald in Bern vor Gericht.
Der Artikel nannte die beiden Kommissäre und einen deutschen Fahnder der BKP mit vollem Namen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) reichte dagegen im April Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Die Kriminaler könnten nicht mehr als verdeckte Ermittler tätig sein, nachdem die «Weltwoche» sie enttarnt habe.
Der Presserat wies die Beschwerde des fedpol ab. «Wer in einer wichtigen staatlichen Funktion in der Dunkelkammer verdeckter Ermittlungen agiert, der muss sich tadellos und gesetzestreu verhalten. Tut er dies nicht, darf er geoutet und öffentlich kritisiert werden», heisst es zur Begründung.

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