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Rüge der Parlamentsaufsicht wegen nicht eingehaltenem F-35-Fixpreis

Kritik seitens des parlamentarischen Kontrollgremiums wegen Nichteinhaltung des Festpreises für die F-35
Die ehemalige Verteidigungsministerin Viola Amherd. Keystone-SDA

Der nicht eingehaltene Fixpreis bei der Beschaffung der neuen F-35-Kampfjets hat mit Behördenversagen zu tun. Die parlamentarische Oberaufsicht lässt kein gutes Haar am Vorgehen des Bundesrats und des Verteidigungsdepartements.

(Keystone-SDA) Laut der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) ist kein pauschaler Fixpreis mit den USA vereinbart worden, wie es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht heisst. Vor diesem Hintergrund könne sie die so absolute Kommunikation des Verteidigungsdepartements (VBS) gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen.

Zudem sei die Organisation der Verhandlungen nicht zweckmässig gewesen, schreibt die parlamentarische Oberaufsichtskommission weiter. Das VBS habe die Verhandlungen zu wenig eng geführt. Der Informationsfluss sei nicht ausreichend gewesen.

Harsche Kritik

Der Bundesrat hatte vor Jahresfrist bekanntgegeben, dass der Fixpreis für die ursprünglich 36 bestellten Kampfjets nicht eingehalten werden könne. Er beantragte einen Zusatzkredit im Umfang von knapp 400 Millionen Franken, um die von den USA geltend gemachten Mehrkosten decken zu können. Später kommunizierte die Landesregierung, dass aufgrund der Mehrkosten nur etwa dreissig neue Kampfflugzeuge beschafft werden können.

Die GPK-N ging darauf auf Spurensuche. In ihrem 95-seitigen Bericht listet sie chronologisch mehrere Kritikpunkte auf, die auf ein Behördenversagen hindeuten. Nicht gut weg kommen unter anderem die frühere Verteidigungsministerin Viola Amherd und der ehemalige Projektleiter von «Air2030», Darko Savic. Beide waren im Frühjahr 2025 von ihren Ämtern zurückgetreten. Erst danach kam das genaue Ausmass der Mehrkosten zum Vorschein.

Negativ überrascht hat die GPK-N, dass das VBS im Vorfeld zu den Preisverhandlungen mit den USA kein Verhandlungsmandat festgelegt hatte und die Verhandlungen von einem ausgesprochen kleinen Personenkreis begleitet wurden. «In einzelnen Phasen fehlte sogar die elementarste Form der Aufsicht, konkret ein einfaches Vieraugenprinzip», heisst es im Untersuchungsbericht.

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