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Schulkinder aus Belprahon werden die Sek nicht in Moutier besuchen

Keystone-SDA

Die Schülerinnen und Schüler aus Belprahon dürfen zum Beginn des Schuljahrs 2026/2027 nicht im neuerdings jurassischen Moutier die Sekundarschule besuchen. Das hat das Bundesgericht entschieden, nachdem die Gemeinde im Berner Jura Beschwerde gegen eine Kehrtwende des Kantons Bern einreichte.

(Keystone-SDA) Im Januar 2024 hatte die Berner Bildungsdirektion dem Antrag der 300-Seelen-Gemeinde Belprahon stattgegeben, die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nach dem Kantonswechsel Moutiers weiterhin dort zu unterrichten.

Doch im November 2024 teilte der Berner Regierungsrat mit, dass dies doch nicht möglich ist und verwies auf die neue Sekundarschule im bernischen Grandval neben Belprahon. Gegen diesen Entscheid legte die Gemeinde Beschwerde ein. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Kehrtwende gegen den Grundsatz von Treu und Glauben sowie das Willkürverbot verstösst.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dies im Fall von Belprahon nicht zutrifft. Zwar habe der Kanton den Schülerinnen und Schülern in Aussicht gestellt, die Sek in Moutier besuchen zu können, jedoch hätten die Gemeindebehörden noch keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen. Der Gemeinde ist dem Urteil zufolge somit kein Nachteil entstanden.

Die Entscheidung der Berner Regierung ist somit gültig. Die Schülerinnen und Schüler von Belprahon werden ab Sommer die Sekundarschule in Grandval besuchen. Jene, die im Januar bereits in Moutier zur Schule gingen, können die obligatorische Schulzeit dort beenden. (Urteile 2C_623/2024, 2C482/2025 vom 2. April 2026)

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