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Schutz der Grossraubtiere in der Schweiz wird aufgeweicht

(Keystone-SDA) Der Schutz von Wolf und Luchs soll aufgeweicht werden. Wie der Bundesrat bereits früher angekündigt hat, will er den Kantonen den Abschuss dieser geschützten Wildtiere eher erlauben als bisher. Das Umweltdepartement hat dazu eine Revision der Jagdverordnung bis am 15. Juli in die Anhörung geschickt.

Demnach sollen geschützte Tierarten wie Luchs und Wolf künftig regional reguliert werden dürfen, sofern sie grosse Schäden oder Gefährdungen verursachten. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Bestand gross genug und stabil ist, wie das Bundesamt für Umwelt am Dienstag mitteilte.

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Bereits heute ist der Abschuss dieser streng geschützten Tierarten möglich, wenn sie grosse Schäden an Wald und Kulturen verursachen oder Menschen gefährden. Bevor heute die Wildhüter einen Wolf oder einen Luchs aber aufs Korn nehmen können, muss nachgewiesen werden, dass ein einzelnes Raubtier in einer gewissen Zeit eine bestimmte Anzahl Nutztiere gerissen hat.

Bauern, Jäger und Fischer erhört

Neu sollen jedoch nicht nur solche «Problem-Wölfe» geschossen werden dürfen. In Zukunft soll der Bestand der Grossraubtiere – vorbehältlich einer Genehmigung durch die Bundesbehörden – von den Wildhütern auch reguliert werden dürfen, wenn in einer Region mehrere Raubtiere grosse Schäden verursachen und sich insbesondere an Nutztieren wie Schafen, Ziegen und Kühen vergreifen.

Gleiches gilt aber auch, wenn geschützte Wildtiere für «hohe Einbussen bei der Nutzung der kantonalen Jagd- und Fischereiregale» sorgen und damit die Jäger und Fischer zu stark konkurrenzieren. Ab wann eine hohe Einbusse vorliegt, definiert die Verordnung nicht. Dies soll erst in den Wildtier-Konzepten (Konzept Wolf, Konzept Luchs usw.) erfolgen, die den neuen Regeln angepasst werden müssen.

Reguliert werden sollen geschützte Tierarten auch, wenn sie «Infrastrukturanlagen im öffentlichen Interesse» «erheblich gefährden». Im Visier dieses Verordnungsartikels stehen die Biber, die durch ihre Bau- und Stauwerke erhebliche Schäden an Schutzdämmen aber auch an landwirtschaftlichen Wegen in Gewässernähe verursachen können.

Umweltministerin Doris Leuthard reagiert mit der Revision der Jagdverordnung unter anderem auf Druck aus dem Parlament. Dieses hatte in den letzten Sessionen verschiedene Vorstösse gutgeheissen, die eine Aufweichung bisheriger Schutzvorschriften forderten.

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