2008: Neues Jahr – neue Gesetze
Heiraten soll sich fiskalisch lohnen, Schwarzarbeit wird härter bestraft, der Zugang zu einer Invalidenrente wird erschwert und Daten sollen besser geschützt werden.
Das Jahr 2008 beginnt mit einer rekordverdächtigen Anzahl von fast 800 neuen rechtlichen Bestimmungen.
Immer auf den 1. Januar tritt eine Fülle dessen, was die Politik erarbeitet und erstritten hat, in Kraft. Wer die roten Ringbücher der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts aktuell halten will, muss 776 neue und geänderte Bundeserlasse einheften.
Freuen können sich Ehepaare, die nun bei der direkten Bundessteuer höhere Abzüge machen können. Für 160’000 Doppelverdienerehepaare fällt die Diskriminierung gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren völlig weg. Dank den Sofortmassnahmen zur Milderung der «Heiratsstrafe» entgehen dem Fiskus jährlich 650 Mio. Franken.
IV, Asyl und Schwarzarbeit
Das zum fünften Mal revidierte und vom Volk angenommene Gesetz über die Invalidenversicherung (IV) erschwert den Zugang zur Rente, stärkt aber Früherkennung, Früherfassung und Eingliederung der Behinderten. Es ermöglicht namhafte Investitionen, um dem Grundsatz «Arbeit kommt vor Rente» Nachdruck zu verschaffen.
Ganz in Kraft tritt die so genannte Lex Blocher, welche der nicht wiedergewählte Bundesrat massgeblich geprägt hat. Neu erhalten abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe. Wer aber in der Schweiz bleiben darf, soll nach dem Motto «Fordern und Fördern» besser in die Gesellschaft integriert werden.
Mit Schwarzarbeit sollen künftig nicht mehr rund 40 Mrd. Franken am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbeigeschleust werden. Schwarzarbeitgebern droht neben den schon jetzt ausgefällten Bussen der Ausschluss von staatlichen Aufträgen oder
die Kürzung von Subventionen.
Föderalismusreform
In Kraft getreten ist auch die grösste Föderalismusreform seit der Gründung des Bundesstaates vor 160 Jahren. Nun gilt die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Für die Nationalstrassen wird der Bund allein zuständig.
Die Reform will das trotz Ausgleichsmassnahmen wachsende Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen mildern und das Gewirr der Aufgaben und Finanzströme entflechten. Die Kantone werden in ihrer Autonomie gestärkt und zur Zusammenarbeit angehalten. Künftig gilt: «Wer zahlt, befiehlt – wer befiehlt, zahlt.»
Neu geordnet wird die Regionalpolitik. Die Steuererleichterungen werden gezielt auf die am wenigsten entwickelten 30 Regionen konzentriert. Die Neue Regionalpolitik (NRP) will den Berggebieten, dem ländlichen Raum und den Grenzregionen helfen, ihr Potenzial besser auszuschöpfen und wettbewerbsfähiger zu werden.
Parallelimporte für Bauern
Das revidierte Datenschutzgesetz sieht vor, dass private Datenbearbeiter und Bundesstellen Personen, von denen sie Daten sammeln und bearbeiten, künftig besser informieren. Werden schützenswerte Daten erfasst, etwa religiöse Ansichten oder Gesundheitsdaten, müssen die Betroffenen benachrichtigt werden.
Bauern können jetzt Dünger, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, aber auch Traktoren und Melkmaschinen dort einkaufen, wo diese am billigsten sind. Der Bundesrat, der strikte gegen die Zulassung von Parallelimporten ist, hat diese Ausnahme an seiner letzten Sitzung in alten Jahr aus Respekt vor dem Parlamentsbeschluss gelten lassen.
swissinfo und Agenturen
Die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) ist eine nachgeführte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung der in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten und noch geltenden Erlasse des Bundes, völkerrechtlichen Verträge, internationalen Beschlüsse sowie der Kantonsverfassungen.
Im Gegensatz dazu werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) die geänderten und neuen Erlasse, Verträge und Beschlüsse chronologisch veröffentlicht.
Die neue Rechtssammlung soll jederzeit mit dem tatsächlichen Stand des sich unablässig entwickelnden Rechts übereinstimmen.
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