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Luca und Laura

Neugeborene Kinder wurden auch im letzten Jahr am meisten auf die Namen Luca und Laura getauft. Keystone

Luca und Laura, David und Léa, Luca und Sara, Fabio und Laura: Das waren im Jahr 2000 die beliebtesten Vornamen in den vier Sprachregionen der Schweiz.

In der Deutschschweiz ist und bleibt Laura seit 1995 der beliebteste Mädchenname, bei den Knaben führt Luca seit 1997 die Rangliste an. Auf die 463 Laura folgen Michelle, Sarah, Lea und Julia, auf die 499 Luca Simon, Jan, Joel und Lukas.

Laura ist auch in der Westschweiz sehr beliebt. Doch Léa hat Laura 1998 überrundet. Im vergangenen Jahr erhielten 201 Mädchen diesen Namen. Platz drei bis fünf belegen Sarah, Chloé und Jessica. Knaben werden seit 1994 am häufigsten auf den Namen David getauft (letztes Jahr 149). Es folgen Alexandre, Thomas, Nicolas und Loïc.

In der italienischen Schweiz gingen Luca und Sara, die seit 1998 an zweiter Stelle lagen, mit je 50 Nennungen neu an die Spitze. Zu den fünf beliebtesten Mädchennamen gehören auch Chiara, Alessia, Martina und Giulia, hinter Luca stehen Alessandro, Matteo, Mattia und Andrea.

Im romanischen Sprachgebiet schwankt die Namensverteilung wegen der geringen Zahl der Geburten von einem Jahr zum andern stark. Nach den je vier Laura und Leonie kamen je drei Alexandra, Alessio und Anna, nach fünf Fabio, vier Gian und je drei Sandro, David, Nico und Corsin.

Seit 1987 veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Hitparade der beliebtesten Vornamen. 1999 wurden 78’458 Geburten gezählt. Davon waren 38’056 Mädchen und 40’402 Knaben.

Grenzen der Namensgebung

Gemäss Zivilstandsverordnung bestimmen die Eltern den Vornamen des Kindes, wenn sie verheiratet sind; sind sie nicht verheiratet, entscheidet die Mutter. Der Zivilstandsbeamte oder die Zivilstandsbeamtin weist die Vornamen zurück, «wenn sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.»

Bis Mitte 1994 mussten auch Namen abgelehnt werden, die das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen liessen. Namen des jeweils anderen Geschlechtes werden aber auch heute nicht zugelassen. Seit 1996 können Eltern auch totgeborenen Kindern einen Vornamen geben und sie ins Familienbüchlein eintragen lassen.

swissinfo und Agenturen

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