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Teilreform der Volksrechte

Die Chancen für Initiativen steigen. Mit der Reform ist die Zustimmung der Kantone nicht mehr in jedem Fall nötig. Keystone Archive

In der Schweizerischen Direktdemokratie hat das Volk viel mehr zu sagen als sonst in Europa. Nun soll es mit der Allgemeinen Volksinitiative ein neues Instrument zur Mitsprache erhalten.

Während im übrigen Europa das Volk in erster Linie seine Vertreter, Kanzler oder Präsidenten wählt, geht es in der Schweiz oft um Sachfragen, über die abgestimmt wird.

Mit der Allgemeinen Volksinitiative können 100’000 Stimmberechtigte das Parlament anregen, eine Änderung der Verfassung oder des Gesetzes vorzunehmen. Das Parlament entscheidet dann, ob die Änderung auf Verfassungs- oder Gesetzesebene stattfindet.

Bisher müssen Initianten in der Schweiz zwingend eine Verfassungsänderung fordern. Diese muss sowohl vom Volk als auch von den Kantonen (Ständen) in einer Abstimmung angenommen werden. Verfehlt die Initiative das Volks- oder Ständemehr, gilt sie als gescheitert. Mit anderen Worten, die Kantone können mit ihrem Ständemehr sogar ein Volksmehr durchkreuzen.

Die Forderung am richtigen Ort festhalten

Mit dem neuen Instrument sollen Vorschläge am richtigen Ort festgehalten werden. Berühmtestes Beispiel in der alten Bundesverfassung war das Verbot des Absinths. Es wurde 1999 mit der Verfassungsreform aufgehoben.

Das Teilpaket «Umbau der Volksrechte» scheiterte jedoch bei der Verfassungsreform. Das Paket sah unter anderem vor, bei den Volksinitiativen die Unterschriftenzahlen zu erhöhen sowie die Sammelfristen zu kürzen. Der Ständerat hat daraus die Konsequenzen gezogen und eine Reform der mehrheitsfähigen Punkte initiiert.

Chancen für Initiativen steigen

Zielt eine Allgemeine Volksinitiative auf eine Gesetzes-Änderung, so untersteht diese dem fakultativen Referendum. 50’000 Unterschriften müssen für ein solches gesammelt werden, damit das Volk – und nur das Volk – darüber abstimmen kann.

Damit kann die hohe Hürde des Ständemehrs umgangen werden, die bisher die allermeisten Initiativen zum Scheitern brachte. Soll hingegen die Verfassung geändert werden, so müssen zwingend Volk und Stände über die Änderung befinden.

Ist das Parlament mit der Anregung nicht einverstanden, so muss es die Initiative dem Volk vorlegen. Wird die Initiative gutgeheissen, muss sie das Parlament umsetzen. Sind die Initianten damit nicht einverstanden, können sie beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.

Volkspartei verlangt Ständemehr

Gegen diese Mini-Reform wehrten sich vor allem die Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Bundesversammlung könne allgemein formulierte Forderungen manipulieren, wurde moniert. Und mit den Liberalen zusammen verlangten sie auch bei der Umsetzung auf Gesetzesebene ein Ständemehr.

Gegen Kantonsinitiative

Der Ständerat hatte im Herbst 2001 zusätzlich zur Allgemeinen Volksinitiative auch eine Kantonsinitiative einführen wollen. 8 Kantone hätten dann das gleiche Gewicht wie 100’000 Stimmberechtigte gehabt und eine Verfassungsänderung vorschlagen können.

Davon wollte der Nationalrat nichts wissen. Die Abgeordneten warnten in der Debatte vor «regionalen Gräben», vor allem wenn eine Initiative abgelehnt würde. Zudem hätten die Kantone in Bundesbern bereits genügend Gewicht.

Differenzen hin zum Kompromiss

Darüber wird nun der Ständerat wieder zu befinden haben. Sein Votum für eine Kantonsinitiative fiel im Herbst deutlich mit 26 zu 7 Stimmen aus. Er wird wohl am Ausbau der Rechte der Kantone festhalten.

In einem weiteren Differenzbereinigungs-Verfahren wird wahrscheinlich dann auch der Nationalrat darauf einschwenken. Eine Initiativflut seitens der Kantone ist kaum zu erwarten, wurde doch das seit 1874 mögliche Kantonsreferendum noch nie ergriffen.

Rebecca Vermot

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