Schwyz verhängt absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Der Kanton Schwyz hat wegen der anhaltenden Trockenheit die Massnahmen gegen Waldbrände verschärft. Ab Freitag gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter an den Waldrand.
(Keystone-SDA) Die Regenfälle von letzter Woche hätten die Trockenheit nur vorübergehend gemildert, teilte der Kanton am Donnerstag mit. In Absprache mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen stuft Schwyz die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (grosse Gefahr) hoch.
Verboten sind laut der Mitteilung ab Freitag, 14.00 Uhr und bis auf Widerruf sämtliche Feuer im Wald und innerhalb von 50 Metern zum Waldrand. Ebenfalls untersagt sind Feuer auf unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen mit offener Flamme.
Erlaubt bleiben Gas- und Holzkohlegrills in Gärten oder auf Balkonen sowie Feuer in Cheminées und Feuerschalen, sofern sie mindestens 50 Meter vom Wald entfernt sind.
Verstösse gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet, hiess es weiter.
Laut einer Übersicht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) gilt neben Schwyz in den Kantonen Luzern und Uri ein absolutes Feuerverbot. In Zug, Nidwalden und Obwalden ist derzeit ein «bedingtes Feuerverbot» in Kraft.