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St. Galler Energiekonzept muss ohne zusätzliche Mittel auskommen

Keystone-SDA

Das St. Galler Energiekonzept soll ohne zusätzliche Stellen und Mittel umgesetzt werden. Dies hat die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats am Montag entschieden.

(Keystone-SDA) Der Kanton St. Gallen legte in seinem Energiekonzept konkrete Ziele fest. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 halbiert werden. Unter anderem soll auch der Strombedarf konstant gehalten und die erneuerbaren Energien um 1100 GWh ausgebaut werden.

Eine Zwischenbilanz fiel im letzten Jahr gemischt aus. Die Regierung schrieb, die aktuellen Entwicklungen deuteten darauf hin, dass der Kanton St. Gallen die CO2-Emissionen nicht halbieren könne und das Ziel verfehlen werde.

Unter anderem stockt der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen. Die Regierung will nun den Ausbau von Fotovoltaikanlagen oder die Förderung von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Einstellhallen intensivieren.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission stellte fest, dass sich der Kanton auf dem richtigen Weg befinde. Kritik gab es am Auftrag für ein externes Fachbüro, das aus neutraler Sicht über die Umsetzung des Energiekonzepts berichtet. Diese externe Unterstützung solle reduziert werden, forderte die Kommission.

In einem zweiten Antrag verlangte die Kommission, dass die Ziele des Energiekonzepts «ohne zusätzliche Stellenprozente» und «ohne zusätzliche staatliche Beihilfen» erreicht werden müssen.

Mehrheit stellt sich hinter Kommission

Anderer Meinung war die SP-Grüne-GLP-Fraktion. «Wir wissen, dass die Massnahmen nicht ausreichen», hiess es im Rat. Freiwilligkeit und «das Prinzip Hoffnung» seien keine Lösung. Die Fraktion verlangte in einem Antrag zusätzliche Massnahmen, um die Ziele zur Verminderung des CO2-Ausstosses zu erreichen.

Die Mehrheit folgte dann aber der Kommission, stimmte deren beiden Anträgen zu und lehnte den Antrag der SP-Grüne-GLP-Fraktion mit 81 gegen 28 Stimmen ab. Damit wird der Auftrag an das externe Büro reduziert und es sind keine zusätzlichen Massnahmen oder Mittel für die Umsetzung des Energiekonzepts vorgesehen.

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