St. Galler Pflegeverbände scheitern mit Beschwerde am Bundesgericht
Das Bundesgericht ist nicht auf eine Beschwerde der Pflegeverbände Curaviva St. Gallen und senesuisse gegen die St. Galler Regierung eingetreten. Die Beschwerde erweise sich als unzulässig, heisst es im Urteil des Bundesgerichts.
(Keystone-SDA) Die Richter kommen zum Schluss, dass das Festhalten an bestehenden Tarifen des Kantons St. Gallen aufgrund von Sparmassnahmen keinen anfechtbaren Erlass darstelle. Dies gelte auch, wenn der Kanton «einen erkennbaren Anpassungsbedarf im Grundsatz bejahte».
Die beiden Pflegeverbände wehrten sich dagegen, dass die St. Galler Regierung die Tagespauschalen der Ergänzungsleistungen für Heimkosten nicht anpasste. Die Regierung habe sich dadurch entschieden, die gestiegenen Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen nicht zu tragen.
Die ausbleibende Anpassung der Tarife an die Kostenentwicklung begründete die Regierung einst in der Antwort auf einen Vorstoss mit der «angespannten finanziellen Lage». Aus Sicht von senesuisse und Curaviva wäre der Kanton aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Tarife auf das Jahr 2026 hin zu erhöhen. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird es nun aber keine Anpassung geben.
Hoffen auf die Regierung
Die beiden Pflegeverbände zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Dienstag enttäuscht: «Die Problematik der ungedeckten Pflegekosten bleibt somit weiterhin bestehen und belastet die Pflegeheime im Kanton St. Gallen fortlaufend.»
Für Senesuisse und Curaviva sowie die betroffenen Personen und Institutionen bleibe lediglich das Versprechen der Regierung, den festgestellten Nachholbedarf in der Finanzierung auf das Jahr 2027 zu prüfen beziehungsweise anzupassen.
Dies sei dringend nötig, da betagte Menschen in Pflegeheimen heute deutlich mehr Unterstützung benötigten, als dies noch vor Jahren der Fall gewesen sei. «Es stimmt nachdenklich, wenn Bürgerinnen und Bürger, die ihr Leben lang ihren Pflichten nachgekommen sind, Steuern während vielen Jahrzehnten zu Gunsten der Allgemeinheit entrichtet haben, keine ausreichende Finanzierung beim notwendig gewordenen Pflegeheimeintritt bestätigt erhalten», heisst es in der Mitteilung weiter.