St. Galler Volksschulträger begrüssen längere Kündigungsfristen
Der Verband St. Galler Volksschulträger (SGV) ist grösstenteils für das überarbeitete St. Galler Volksschulgesetz. Anders als der kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband ist er für eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Lehrpersonen. Gefordert wird vom SGV eine klare Trennung von Religion und Staat im Gesetz.
(Keystone-SDA) Der Verband St. Galler Volksschulträger, der seitens der Arbeitgeber rund 130 Schulträger vertritt, trägt das neue Volksschulgesetz zum Grossteil mit. Dies geht aus einem Communiqué des Verbandes vom Freitag hervor.
Der SGV begrüsst die «erhöhte Durchlässigkeit bei den aufgeführten Modellen zur Schuleingangs- sowie zur Oberstufe». Hinsichtlich der Organisation der Oberstufe soll zusätzlich die gemischte Oberstufe mit Niveauunterricht innerhalb der Klassen offenstehen.
«Die Trennung von Kirche und Staat soll im neuen Volksschulgesetz klar zum Ausdruck kommen», schreibt der Verband weiter. Der landeskirchliche Religionsunterricht soll darum nicht mehr erwähnt werden. In vielen Klassen besuche die Mehrheit den Religionsunterricht gar nicht mehr. Sollte er weiterhin im Gesetz erwähnt werden, solle dieser zu Randzeiten erfolgen und ökumenisch ausgestaltet sein.
Ein Ja zur längeren Kündigungsfrist…
Die vorgeschlagene Variante eines strategisch beratenden Bildungsrates sei nicht zielführend undes brauche ihn nicht. Verbände und Bezugsgruppen könnten sich über Projektgruppen zu Bildungsthemen äussern.
Positiv gegenüber steht der SGV dem Vorschlag, die Kündigungsfrist der Lehrerinnen und Lehrer von drei auf vier Monate zu erhöhen. Die dreimonatige Kündigungsfrist für Lehrpersonen per Ende Juli erschwere die Stunden- und Personalplanung «erheblich» und zwinge Schulträger vor Ende des Schuljahres regelmässig zur kurzfristigen Personalsuche.
…und ein Nein
Ebenfalls zum neuen Volksschulgesetz hat sich unter anderem der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV) geäussert. Auch er ist mehrheitlich für das neue Gesetz. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Lehrpersonen wird von diesem allerdings abgelehnt.
Ende 2022 hatte der St. Galler Kantonsrat eine Überarbeitung des Volksschulgesetzes in Auftrag gegeben. Das bestehende ist rund 40 Jahre alt und weist 28 Nachträge auf. Die Vernehmlassung zum Gesetz dauerte bis am Freitag. Läuft alles nach Plan, kann es frühestens im Sommer 2028 in Kraft treten.