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Strafen wegen illegaler Beschäftigung in der Schweiz nehmen zu

(Keystone-SDA) Bern – Die Kantone haben die Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit intensiviert. Im Jahr 2009 wurden 11’120 Kontrollen durchgeführt. Dies sind gegen 2000 mehr als im Vorjahr, dem ersten Jahr mit verschärften Bestimmungen.
Zugenommen hat auch die Zahl der Sanktionen: Im Jahr 2009 wurden 1733 Sanktionen wegen Gesetzesverstössen verhängt, im Jahr 2008 waren es 1323, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilte.
Dies zeige, dass die Kantone über zunehmende Praxis bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit verfügten, schreibt das SECO. Einen wichtigen Beitrag habe auch die Informations- und Sensibilisierungskampagne geleistet. Die Kernbotschaft «Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle.» habe im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden können.
Das Gesetz gegen die Schwarzarbeit war 2008 in Kraft getreten. Seither können Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, bis zu fünf Jahren vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden. Auch können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden. Im Jahr 2009 seien die ersten derartigen Sanktionen rechtskräftig geworden, schreibt das SECO.

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