Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich bei der Namenswahl 2024 nicht besonders originell gezeigt. Bis auf wenige regionale Unterschiede sind die beliebtesten Vornamen dieselben geblieben wie 2023.
Ausserdem: 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fordert eine Petition den Kanton Thurgau auf, sich öffentlich mit seiner Politik der Zurückweisung jüdischer Menschen an der Grenze zu Deutschland auseinanderzusetzen.
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Emma und Noah sind erneut die beliebtesten Babynamen in der Schweiz. Die Namen werden immer kürzer: Innerhalb weniger Jahrzehnte haben die Hälfte ihrer Länge eingebüsst.
Zum vierten Mal in den letzten fünf Jahren ist Emma der beliebteste Mädchenname. Mia und Sofia vervollständigen das nationale Spitzentrio.
Auch bei den Jungennamen gibt es keine Überraschungen: Noah liegt erneut an der Spitze. Liam und Matteo bleiben seit 2019 seine engsten Konkurrenten.
Die diesjährige Rangliste bestätigt einen seit vier Jahrzehnten anhaltenden Trend: die Verkürzung der beliebten Vornamen. Während die beliebtesten Mädchennamen in den 1960er Jahren noch fast acht Buchstaben hatten, sind es inzwischen weniger als fünf. Bei den Jungennamen ist die Länge zwischen 1984 und 2024 von über sieben auf unter fünf Zeichen zurückgegangen.
Das Bundesgericht hat am Donnerstag den Islamwissenschaftler Tariq Ramadan wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt.
Damit hat das Schweizer Bundesgericht eine mit Spannung erwartete Entscheidung getroffen. Es wies die Berufung von Ramadan zurück, der 2024 vom Genfer Kantonsgericht wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung für schuldig befunden worden war, so SRF.
Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober 2008 in einem Genfer Hotel. In erster Instanz war Ramadan freigesprochen worden, in zweiter Instanz jedoch zu drei Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt.
Nun wurde er von der Schweizer Justiz endgültig verurteilt. Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Seine Anwälte haben angekündigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den Schweizer Entscheid beurteilen zu lassen, schreibt SRF.
Aufgrund des gravierenden Wohnungsmangels wird die Stadt Zürich ihre Mieterinnen und Mieter kontrollieren. Wer seine städtische Wohnung nicht vollständig nutzt, muss umziehen.
Zürich ist die Welthauptstadt der Wohnungsnot, nirgends in der Schweiz ist die Wohnungsnot akuter als in der Stadt Zürich. Aus diesem Grund hat die Stadt bereits im Jahr 2019 Regeln für die Vermietung ihrer Wohnungen erlassen, berichtet SRF. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zieht sie nun die Schraube weiter an.
Der Fokus soll auf stark unterbelegten Wohnungen liegen. Lebt beispielsweise eine Person allein in einer Vierzimmerwohnung, wird sie schriftlich kontaktiert und aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, so SRF. Sie kann entweder die Belegung ändern oder sich eine neue Wohnung suchen.
Eine Kündigung des Mietvertrags kommt nur als letztes Mittel in Betracht und den Mieterinnen und Mietern wird zuvor eine Ersatzwohnung angeboten. Derzeit gelten rund 1100 städtische Wohnungen als unterbelegt. Davon sind laut Kornel Ringli von der Dienstabteilung Liegenschaften Stadt Zürich etwa 150 Wohnungen stark unterbelegt.
Während des Zweiten Weltkriegs verfolgte der Kanton Thurgau eine besonders harte Politik gegenüber jüdischen Flüchtlingen. Eine Petition fordert den Kanton auf, sich öffentlich mit seiner Politik der Zurückweisung jüdischer Menschen an der Grenze zu Deutschland auseinanderzusetzen, wie die NZZ berichtet.
Daniel Frischknecht, Präsident der Evangelischen Volkspartei (EVP), hat eine Petition lanciert, in der die Thurgauer Behörden aufgefordert werden, öffentlich Verantwortung zu übernehmen, und in der gefordert wird, dass diese Tatsachen in den Schulen gelehrt werden.
Obwohl die Schweizer Regierung im Jahr 1944 ihre Gesetzgebung gelockert hatte, schoben die lokalen Thurgauer Behörden weiterhin Männer, Frauen und Kinder nach Nazideutschland ab und verurteilten sie damit oft zum sicheren Tod.
Frischknecht, der als Psychologe in Romanshorn tätig ist, fordert in seiner Petition eine «ernsthafte und sichtbare Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Vergangenheit», die umso notwendiger ist, als die Kantone Bern und St. Gallen die Errichtung von Gedenkstätten planen.
Die Verantwortung der damaligen Machthaber ist zwar erwiesen, doch die Vernichtung zahlreicher Akten im Jahr 1958 verhindert eine vollständige Rekonstruktion der Ereignisse. In der Region um den Bodensee beginnt sich ein Umdenken mit der Vergangenheit abzuzeichnen. Im benachbarten Deutschland wurde kürzlich eine nach einem beteiligten Beamten benannte Strasse umbenannt – ein Zeichen dafür, dass die Erinnerung allmählich das frühere Schweigen einholt.
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