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Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Die Diskussion über organisierte Rückholungen durch den Bund flammt in Ausnahmesituationen immer wieder auf. Sie ist nicht neu. Und doch trifft sie jedes Mal einen Nerv: Wo beginnt Eigenverantwortung – und wo hört sie auf?

In Bern wurden derweil wichtige Entscheidungen gefällt oder stehen noch an: über die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Mord und darüber, ob wegen des Kriegs das Neutralitätsrecht angewendet werden soll.

Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre.

Manila Flughafen
In den letzten Tagen ist der Flugverkehr zwischen Europa und Asien zum Erliegen gekommen, da zahlreiche Flüge wegen der Eskalation im Mittleren und Nahen Osten gestrichen wurden Copyright 2026 The Associated Press. All Rights Reserved

Tausende Schweizerinnen und Schweizer sitzen im Mittleren und Nahen Osten fest – und in der Schweiz beginnt einmal mehr eine Grundsatzdebatte. Nachdem der Krieg im Iran den Luftraum über der Golfregion lahmgelegt hat, stellt sich die Frage, ob und wie der Bund seine Bürger:innen zurückholen soll

Eine organisierte Rückholung durch den Bund ist jedoch nicht in Aussicht, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montag mitteilte. Das EDA stehe mit der Fluggesellschaft Swiss sowie mit Krisenzellen von Partnerstaaten wie Deutschland und Frankreich in Kontakt, um mögliche Mitfluggelegenheiten zu prüfen. 

Andere Länder haben mit der Evakuierung ihrer Landsleute begonnen, wie SRF berichtet. Während Deutschland die Rückholung von Kindern, Kranken und Schwangeren vorbereitet, prüft Grossbritannien staatlich organisierte Evakuierungen für Hunderttausende Bürger:innen in der Region. Italien hat bereits erste Staatsangehörige via Oman ausgeflogen und Tschechien schickt Militärflugzeuge. Der Kontrast zur Schweizer Zurückhaltung prägt die Schlagzeilen und nährt bei den Betroffenen das Gefühl, dass andere Regierungen entschlossener handeln. 

Im Bundeshaus gehen die Meinungen auseinander, so der Blick. Die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan verlangt, die Schweiz solle «alle Möglichkeiten prüfen», um eigene Staatsbürger:innen rasch zurückzuholen. Roland Rino Büchel (SVP) hält dagegen und verweist auf Eigenverantwortung und die schwierige Umsetzung bei gesperrten Lufträumen. Elisabeth Schneider-Schneiter (FDP) betont, der Schweiz fehlten dafür die logistischen Mittel; zentral sei die konsularische Unterstützung vor Ort. 

Gleichzeitig nimmt der Flugbetrieb langsam wieder Fahrt auf. Einzelne Verbindungen aus Dubai oder Abu Dhabi werden als planmässig geführt – viele andere bleiben annulliert. 

Flugzeuge über Bundeshaus
Würde das Neutralitätsrecht angewendet, wäre der Luftraum der Schweiz für die USA gesperrt. (Symbolbild: Überflug der Schweizer Luftwaffe über das Bundeshaus, 2016). Keystone / Peter Schneider

Im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg steht die Schweizer Regierung vor einem schwierigen Entscheid: Muss der Bundesrat das Neutralitätsrecht anwenden? Dies hätte etwa Einschränkungen bei Überflügen und beim Waffenexport in die USA zur Folge. Für die Rüstungsindustrie stünde dabei viel auf dem Spiel. 

Bisher hält sich der Bundesrat zurück. Entscheidend seien Dauer und Intensität des Krieges, so Aussenminister Ignazio Cassis. Das Neutralitätsrecht wurde zuletzt beim Kosovokrieg 1999 und beim Angriff auf den Irak 2003 angewendet, damals verbot die Schweiz den USA militärische Überflüge über die Schweiz und schränkte Exporte von Kriegsmaterial in die USA ein. 

Die Frage der Kriegsmaterialexporte sorgt im Bundeshaus für Nervosität. Die USA sind nach Deutschland der zweitgrösste Kunde für Schweizer Kriegsmaterial. Das Seco zeigt sich laut eigenen Angaben bereits vorsichtig bei laufenden Exportgesuchen. 

Politikwissenschaftler Laurent Goetschel sagt gegenüber SRF: «Was auch immer der Bundesrat tut, es wird Folgen haben.» Das Neutralitätsrecht nicht anzuwenden schwäche die Neutralität, sie anzuwenden zieht Kritik nach sich

Nationalratssaal
Im Nationalrat wird diese Woche über zahlreiche Vorlagen debattiert. Gestern sprach sich die grosse Kammer für die Abschaffung der 30-jährigen Verjährungsfrist bei Mord aus. Keystone / Andreas Becker

Nachdem sich bereits der Ständerat dafür ausgesprochen hatte, hat gestern auch der Nationalrat beschlossen, dass Mord künftig nicht mehr verjährt. Damit können Täter:innen auch nach Jahrzehnten noch zur Rechenschaft gezogen werden. 

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Abschaffung der 30-jährigen Verjährungsfrist bei Mord beschlossen. Eine Minderheit setzte sich durch – getragen von der SVP, unterstützt von FDP und Mitte. Die Mehrheit der Rechtskommission wollte die Frist hingegen beibehalten und schlug vor, die Verjährungsfristen für mehrere schwere Straftaten ebenfalls auf 30 Jahre zu erhöhen.

Auslöser ist eine Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen, die unter anderem im Zusammenhang mit einem ungelösten Mord im Jahr 1982 steht. Befürworter:innen argumentieren mit modernen Ermittlungsmethoden wie DNA-Analysen. Es sei schwer akzeptierbar, wenn die Täterschaft nur wegen Fristablaufs straffrei bleibe. Gegner:innen warnen jedoch vor falschen Hoffnungen, da Beweise mit der Zeit schwieriger zu sichern seien. 

Alle Nachbarländer der Schweiz kennen keine Verjährung bei Mord. In der Schweiz gibt es jedoch bereits heute Straftaten, die nicht verjähren. Dazu zählen unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie sexuelle Handlungen mit Kindern. Da der Nationalrat die Verjährungsfristen für weitere Delikte angepasst hat, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. 

ein Seniorenpaar am Strand
Immer mehr ältere Schweizerinnen und Schweizer zieht es ins Ausland. KEYSTONE

Zum Abschluss dieses Briefings gibt es in diesen turbulenten Zeiten noch etwas Leichteres. Es ist allgemein bekannt, dass immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ihren Ruhestand im Ausland planen. Beliebte Destinationen reichen von Europa über Asien bis nach Mittel- und Südamerika.

Laut Blick zählen zu den gefragtesten Ländern Monaco, Portugal, die Vereinigten Arabischen Emirate, Thailand, die Philippinen, Panama, Costa Rica, die Bahamas, Uruguay und Mauritius. Diese Länder bieten ein gutes Klima, teilweise günstige Lebenshaltungskosten und steuerliche Vorteile.

Thailand ist besonders bei europäischen Pensionierten beliebt, Panama und Costa Rica punkten mit einfachen Aufenthaltsbewilligungen und Mauritius gewährt Rentner:innen ein langjähriges Aufenthaltsvisum.

2024 verliessen 125’602 Schweizer:innen die Schweiz, viele mit Blick auf günstigere Lebenshaltungskosten und attraktive Steuermodelle. Vor einem Umzug ins Ausland ist es ratsam, sich frühzeitig über Aufenthaltsbewilligungen, Versicherungen und steuerliche Pflichten zu informieren, um die Pension wirklich sorgenfrei geniessen zu können. 

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