
Syrische Justiz erlässt Haftbefehl gegen Ex-Machthaber Assad

Die Justizbehörden in Syrien haben einen Haftbefehl gegen den gestürzten Langzeitmachthaber Baschar al-Assad erlassen. Assad, der sich im Exil in Russland befinden soll, wird vorsätzlicher Mord und Folter mit Todesfolge zur Last gelegt, wie die syrische Nachrichtenagentur Sana unter Berufung auf einen Untersuchungsrichter berichtet. Der Haftbefehl ermögliche unter anderem eine Interpol-Fahndung, heisst es.
(Keystone-SDA) Der Haftbefehl bezieht sich konkret auf das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Proteste im Jahr 2011 in der Stadt Daraa. Daraa gilt als Wiege des Aufstandes gegen Assad. Dort brachen im März 2011 die ersten Massenproteste aus. Sie wurden durch die Verhaftung Jugendlicher ausgelöst, die regierungskritische Graffiti an die Wände ihrer Schule gesprüht hatten. Sicherheitskräfte gingen mit Gewalt gegen die Proteste vor.
Daraus entwickelte sich ein Bürgerkrieg mit Hunderttausenden Toten und massiver Zerstörung. Hunderttausende weitere Menschen landeten in Gefängnissen, viele wurden gefoltert oder verschwanden.
Assad, der Syrien mehr als zwei Jahrzehnte lang regierte, floh im Dezember nach Russland, nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war. Mehr als 50 Jahre autoritärer Herrschaft der Assad-Familie gingen zu Ende.
Mittlerweile wird das Land mit rund 23 Millionen Einwohnern von einer Übergangsregierung unter Führung von Interimspräsident Ahmad Al-Scharaa geführt. Al-Scharaa war der Kopf der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS), die die Rebellenallianz anführte. Die neue Führung bemüht sich um eine Annäherung an die Staatengemeinschaft.