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«Tanzverbot» soll im Kanton Nidwalden weiterhin gelten

Keystone-SDA

Im Kanton Nidwalden soll das "Tanzverbot" an hohen Feiertagen weiterhin gelten. Der Landrat hat eine Motion für die Abschaffung des Verbots an seiner Sitzung vom Mittwoch abgelehnt.

(Keystone-SDA) 30 Landratsmitglieder sprachen sich dagegen aus, 24 waren dafür, eine Person enthielt sich.

Damit bleiben öffentliche Veranstaltungen und sportliche Wettkämpfe in Nidwalden an fünf hohen Feiertagen verboten. Dies gilt am Weihnachtstag, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und am Eidgenössischen Bettag. Der reguläre Betrieb von Gastronomiebetrieben, Nachtclubs oder Bars ist davon nicht betroffen.

Die Motion hatten Iren Odermatt Eggerschwiler und Reto Blättler (beide FDP) eingereicht. Sie begründeten das Anliegen mit drei Argumenten: der persönlichen Freiheit in der Gestaltung von Feiertagen, Angleichung an Regeln anderer Kantone sowie wirtschaftlichen Vorteilen für Veranstaltungsorte.

«Ein konstruiertes Problem»

Karin Costanzo-Grob entgegnete namens der Mitte-Fraktion, es gelte den christlich geprägten Bräuchen Sorge zu tragen. Die Einschränkungen an fünf von 365 Tagen seien verhältnismässig.

SVP-Fraktionssprecher Sepp Gabriel betonte, das Innehalten an den Feiertagen würde der Gesellschaft guttun. Sie böten die Gelegenheit zum «Chillen», wie «die Jungen» sagen würden.

Unterstützung für die Motion kam aus der GLP- und der Grünen-SP-Fraktion. Benno Zurfluh (Grüne-SP) sagte, eine Aufhebung des Veranstaltungsverbots sei im Sinne des gegenseitigen Respekts und der Eigenverantwortung.

Denise Weger (GLP) sagte, es brauche keine Vorschriften für die Freizeitgestaltung von mündigen Bürgerinnen und Bürgern und schloss ihr Votum mit: «Let’s dance – egal wann!»

Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (Mitte) vertrat die ablehnende Haltung der Regierung. Die Motion sorge in der Bevölkerung für «Stirnrunzeln». Das Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen sei kein echtes, sondern «ein konstruiertes Problem».

Formen des Tanzverbots gibt es auch in den übrigen Innerschweizer Kantonen, mit Ausnahme von Zug. Dieser Kanton kennt keine hohen Feiertage und somit auch keine damit verbundenen Veranstaltungsverbote.

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