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Telekom muss VDSL-Netz nicht vollständig öffnen

LEIPZIG/BONN (awp international) – Im Streit mit den Wettbewerbern um den Zugang zum schnellen Internet über das VDSL-Netz hat die Deutsche Deutsche Telekom in letzter Instanz einen Teilerfolg errungen. Am Donnerstag hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Anordnung der Bundesnetzagentur auf, wonach der Konzern sein VDSL-Netz für Wettbewerber unter bestimmten Voraussetzungen öffnen muss. Mit zumutbarem Aufwand könnten die Konkurrenten der Telekom eigene Glasfasernetze zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweiger legen und sich somit aus der technischen Abhängigkeit der Telekom lösen, teilte das Gericht mit (BVerwG 6 C 22.08).
Allerdings muss die Telekom den Unternehmen einen Zugang zu den Kabelverzweigern und Kabelkanälen verschaffen. Die Kabelverzweiger sind jene grauen Kästen, von denen aus das Telefonnetz auf der so genannten letzten Meile bis zum Hausanschluss führt. Die Bundesnetzagentur hatte den Branchenprimus ausserdem verpflichtet, Wettbewerbern den Zugang zur Glasfaser zu verschaffen, wenn Kabelkanäle nicht in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtung haben die Richter jetzt gekippt.
Die Telekom zeigte sich mit dem Urteilsspruch hoch zufrieden: “Der Senat hat betont, dass es sich bei den Glasfasern um Investitionen in ein neues Netz handelt, die schützenswert sind und von der Bundesnetzagentur stärker berücksichtigt werden müssen”, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Das Unternehmen hatte vor wenigen Tagen bei der Behörde für alle drei Komponenten – Zugang zum Kabelverzweiger, zu Kabelkanälen sowie unbeschalteter Glasfaser – Entgelte beantragt.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur kündigte an, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu prüfen. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden. Ob die Behörde eine neue Anordnung erlasse, sei noch nicht klar. Der Entgeltantrag der Telekom für den Zugang zur Glasfaser werde nicht weiter verfolgt, hiess es./ls/DP/tw

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