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Tiger-Angriff im Zoo Zürich war selbstverschuldeter Arbeitsunfall

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein: Der tödliche Tiger-Angriff im Zoo Zürich war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. (Symbolbild) KEYSTONE/ALEXANDRA WEY sda-ats

(Keystone-SDA) Der Tiger-Angriff im Zoo Zürich im Sommer 2020, bei dem eine 55-jährige Tierpflegerin tödlich verletzt wurde, war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kam die zuständige Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und hat das Verfahren eingestellt.

Nach dem Tiger-Angriff hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet. Die umfangreichen Untersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Mittwoch mitteilte.

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