
Tiger-Angriff im Zoo Zürich war selbstverschuldeter Arbeitsunfall

(Keystone-SDA) Der Tiger-Angriff im Zoo Zürich im Sommer 2020, bei dem eine 55-jährige Tierpflegerin tödlich verletzt wurde, war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kam die zuständige Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und hat das Verfahren eingestellt.
Nach dem Tiger-Angriff hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet. Die umfangreichen Untersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Mittwoch mitteilte.