Trump erleidet Teilniederlage bei neuem Geburtsrechtsplan
Bei seinen erneuten Bestrebungen für weitreichende Einschränkungen des US-Geburtsrechts hat US-Präsident Donald Trump eine Teilniederlage erlitten.
(Keystone-SDA) Eine Bundesbezirksrichterin erliess eine einstweilige Verfügung gegen Trumps jüngstes Dekret, mit dem er bestimmten Menschen in den USA die Staatsbürgerschaft verweigern will.
Kinder von undokumentierten oder vorübergehend im Land lebenden Eltern, die seit dem 20. Februar 2025 in den USA geboren wurden oder werden, gelten damit vorläufig weiter als US-Staatsbürger. Zudem dürfen das Aussenministerium, das Heimatschutzministerium, die Einwanderungsbehörde USCIS und weitere Behörden keine Massnahmen ergreifen, die die Staatsbürgerschaft der Betroffenen «beeinträchtigen, leugnen oder nicht anerkennen». Die Trump-Regierung dürfte gegen die Entscheidung vorgehen.
Richterin Deborah L. Boardman beschrieb Trumps Vorstoss «mit hoher Wahrscheinlichkeit» als verfassungswidrig, da der Oberste Gerichtshof bereits in der Sache entschieden habe. «Dieses Gericht muss daher erneut die Umsetzung des jüngsten Versuchs des Präsidenten, ihnen das Recht auf Staatsbürgerschaft zu entziehen, vorläufig untersagen», hiess es weiter. Trump könne sich nicht einfach über Urteile des Supreme Court hinwegsetzen, indem er Anordnungen leicht umformuliere oder neue Ausnahmen konstruiere.
Bei seinem neuesten Anlauf wollte Trump gegen «Geburtstourismus» vorgehen und zudem bestimmte Voraussetzungen für die Eltern schaffen, damit ein Kind die US-Staatsbürgerschaft zuerkannt bekommt.
Supreme Court entschied schon einmal gegen Trump
Bereits Ende Juni hatte Trump vor dem Obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert. Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten. Trump bezeichnete die Entscheidung als «sehr unglücklich».
Basis für das US-Geburtsrecht ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: «Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.» Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft. Die Richterinnen und Richter bestätigten diese Praxis mit ihrem Urteil.
Sie begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien «nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger». Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie «rechtmässig» oder «vorübergehend», auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – «aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.»