USA: Zölle von bis zu 12,5 Prozent für 60 Länder – Darunter Schweiz
Das Weisse Haus hat in der Nacht zum Donnerstag neue Zölle in Höhe von zehn bis 12,5 Prozent gegen rund 60 Handelspartner angekündigt. Darunter fällt auch die Schweiz, für die ein Aufschlag von 12,5 Prozent gelten soll.
(Keystone-SDA) Darunter fallen auch bestimmte Produkte aus der Europäische Union (EU), wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer am Donnerstag (Ortszeit) mitteilte. Den Ländern wird vorgeworfen, nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vorzugehen. «Die heutige Massnahme wird dazu beitragen, diese Menschenrechtsverletzung und wettbewerbsverzerrende Handelspraxis zu beseitigen und das Wohlergehen der Arbeitnehmer weltweit zu verbessern», wird Greer in der offiziellen Mitteilung zitiert. Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von zehn oder 12,5 Prozent als «angemessenen Satz» ergeben, hiess es in der Mitteilung weiter. Die EU wird in dem Bericht gemeinsam mit der Schweiz sowie Taiwan, Südkorea und Japan als Handelspartner genannt, bei denen für die Importe bestimmter Produkte in die USA beide Sätze aufgeführt werden.
Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Produkte, die bereits bestimmten anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel Stahl und Aluminium. Auch Produkte, die bereits zuvor auf ein Schiff geladen wurden, sich auf dem letzten Transportabschnitt zum Bestimmungsort befinden und vor dem 28. Juli abgefertigt werden, sollen von den Zöllen nicht betroffen sein.
Ab Freitag, 00.01 Uhr (06.01 Uhr in der Schweiz), sollen die Zölle auf eine Reihe von Produkten, die in die USA eingeführt werden, dann in Kraft treten. Sie ersetzen damit die im Februar dieses Jahres verhängten Sonderzölle von zehn Prozent, die zur gleichen Zeit auslaufen.
Frist für bisherige globale Zölle läuft aus
Am Freitag läuft die gesetzliche Frist für die bisherigen globalen Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof hatte Trump in aller Eile im Februar neue globale Zölle in Höhe von zehn Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren ist der Paragraf 122 aus dem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent maximal 150 Tage lang erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seinen Segen geben – angesichts der ohnehin hohen Inflation ist dies mehr als unwahrscheinlich.
Der Supreme Court hatte im Februar entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner – darunter auch die Europäische Union – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.
Gleiches Gesetz, anderer Paragraf
Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. So kann die Regierung das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden» Handelspraktiken entsprechend aktiv zu werden.
Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter Greer im Gespräch des US-Senders CNBC Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit resultierten. Er war auf einen Artikel der «Financial Times» angesprochen worden, der eine zeitnahe Ankündigung von Zöllen gegen Einfuhren aus Dutzenden Ländern thematisiert hatte.
Zwangsarbeit als Grund für neue Zölle
Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmasslicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten. Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die Regierung zuvor Kommentare eingeholt und Anhörungen durchgeführt hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Güter des südamerikanischen Landes verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart, hiess es.
Unklarheit für «Turnberry-Deal»
Für die meisten Importe aus der EU galt bisher ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Dabei handelt es sich um das auch als «Turnberry-Deal» bekannte bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im August 2025 darauf geeinigt, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.
Brüssel machte weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden. Dazu gehören etwa erneute Zollerhöhungen.
Bisher hält sich Washington laut Brüsseler Kreisen zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies sei etwa für Käse zutreffend, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.