Vergabe für Sammlungsdepot des Nationalmuseums wird wiederholt
Die Erweiterung des Sammlungsdepots des Nationalmuseums in Affoltern a.A. verzögert sich wegen einer fehlerhaften Ausschreibung. Der Bund muss die Arbeiten für den Aushub neu ausschreiben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
(Keystone-SDA) Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte den Auftrag für den Baugrubenaushub im Dezember 2025 an eine Tiefbaufirma vergeben. Dagegen reichte das unterlegene Unternehmen Beschwerde ein, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Die Beschwerdeführerin argumentierte, ihr Angebot sei als einziges korrekt gewesen. Es habe die Kosten für den gesetzlich vorgeschriebenen Abtransport des Aushubmaterials per Bahn berücksichtigt. Ihr Angebot war deshalb rund 60 Prozent teurer als jenes der Firma, die den Zuschlag erhalten hatte.
Kein direkter Zuschlag
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Pflicht zum Bahntransport in den Ausschreibungsunterlagen des BBL tatsächlich nicht enthalten war. Der Fehler liege bei der Vergabestelle. Der Auftrag könne nicht direkt an die Beschwerdeführerin gehen, wie diese beantragt hatte. Vielmehr müsse das gesamte Verfahren wiederholt werden.
Die Kosten für die Erweiterung des Sammlungsdepots betragen insgesamt rund 92 Millionen Franken. Mit dem zusätzlichen Bau soll der wachsende Platzbedarf gedeckt werden.
Das Sammlungszentrum stellt die fachgerechte Aufbewahrung und die dauerhafte Konservierung und Erforschung der Sammlungen des Schweizerischen Nationalmuseums sicher. (Urteile B-590/2026, B-1249/2026 und B-1296/2026 vom 1.9.2026)