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Wasserkraftwerk Schattenhalb 2 soll wieder Strom produzieren dürfen

Keystone-SDA

Das historische Wasserkraftwerk Schattenhalb 2 am Reichenbachfall in Meiringen BE soll wieder Strom produzieren dürfen. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden.

(Keystone-SDA) Es hat die Beschwerde mehrerer Umweltschutzorganisationen abgewiesen und damit den erstinstanzlichen Entscheid der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion bestätigt, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wird sich zeigen. Die Beschwerdeführer – darunter Aqua Viva und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz – können das Urteil beim Bundesgericht anfechten.

Schattenhalb 2 ging im Jahr 1926 in Betrieb und wurde 2010 stillgelegt. Der Energiekonzern BKW betreibt mittlerweile das Wasserkraftwerk Schattenhalb 3; die historische Anlage verkaufte er der Stiftung Kraft & Wasser für einen symbolischen Franken.

Die Stiftung will das unter Denkmalschutz stehende Kraftwerk reaktivieren. Ziel ist eine Doppelnutzung: Die Anlage soll als lebendiges Museum öffentlich zugänglich gemacht werden und gleichzeitig rund drei Gigawattstunden Strom pro Jahr aus erneuerbarer Wasserkraft produzieren.

Schutzkonzept

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die zusätzliche Wasserentnahme das Erscheinungsbild des Reichenbachfalls unzulässig beeinträchtigt. Das Gericht stützte sich bei seiner Abwägung auf ein strenges Schutzkonzept.

In der touristischen Hauptsaison zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober darf das Kraftwerk tagsüber nur dann Strom produzieren, wenn eine Restwassermenge von mindestens 2100 Litern pro Sekunde über den Wasserfall fliesst.

Diese Schwelle liegt weit über den gesetzlichen Mindestvorgaben und soll sicherstellen, dass der Wasserfall während der Besuchszeiten seine «visuelle und akustische Kraft» behält. Das Gericht kam zum Schluss, dass die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch diese Auflage auf ein verträgliches Mass reduziert werden.

Öffentliche Interessen

Demgegenüber stehen fürs Gericht gewichtige öffentliche Interessen an der Förderung erneuerbarer Energien sowie am Erhalt eines technischen Denkmals in betriebsfähigem Zustand. Ein reiner Museumsbetrieb ohne Stromproduktion, wie von den Beschwerdeführern gefordert, ist laut der Stiftung wirtschaftlich nicht tragbar.

Der 110 Meter hohe Wasserfall ist ein Wahrzeichen der Region Meiringen. Weltbekannt ist er aus der Sherlock-Holmes-Kurzgeschichte «Das letzte Problem» von Arthur Conan Doyle.

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