Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip: staatliche und berufliche Vorsorge sowie private Ersparnisse. Aufgrund der alternden Bevölkerung wird es aber immer schwieriger, Rentnern und Rentnerinnen ein adäquates Einkommen zu garantieren. Es ist am Parlament, eine vertretbare Lösung zu finden.
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Ich bin ein Tessiner Journalist, lebe in Bern und befasse mich in Artikeln, Reportagen, Interviews und Analysen mit wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen. Ich interessiere mich für Klima-, Energie- und Umweltfragen sowie für alles, was mit Migration, Entwicklungshilfe und Menschenrechten im Allgemeinen zu tun hat.
Das System des Drei-Säulen-Prinzips bildet die Grundlage der Sozialversicherung in der Schweiz.
Die erste Säule – die obligatorische staatliche Vorsorge – besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen (EL) und der Arbeitslosenversicherung (ALV). Nach einem Solidaritäts-Prinzip muss jede Person, die in der Schweiz lebt, einen Beitrag bezahlen. Ziel ist es, allen Bürgern und Bürgerinnen damit ein lebenswichtiges Minimum zu garantieren, auch jenen, die nicht arbeiten.
Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge – wird von der Pensionskasse verwaltet. Sie soll dazu beitragen, nach der Pensionierung oder im Fall von Witwenschaft oder Invalidität den bisherigen Lebensstandard möglichst aufrechtzuerhalten. Es handelt sich um eine obligatorische Versicherung, für welche die Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge bezahlen.
Die dritte Säule schliesslich – die individuelle Vorsorge – ist freiwillig. Sie besteht aus privaten Versicherungspolicen und damit verbundenen Bankkonten. Die dritte Säule ergänzt die Leistungen der ersten und zweiten Säule. Ihr Ziel ist es, allfällige Lücken in der Vorsorge zu schliessen.
Wie überall in Europa kämpft auch das helvetische Renten-System mit grossen demographischen Herausforderungen: Überalterung der Bevölkerung, steigende Lebenserwartung und stagnierende Geburtenrate. Die modernen Gesellschaften bestehen aus immer mehr Rentnern und Rentnerinnen und aus immer weniger aktiven jungen Menschen, die das System finanzieren.
Damit aber auch künftige Generationen von einer Sozialversicherung profitieren können, wird die Altersvorsorge regelmässig einer Revision unterzogen.
Im Moment berät das Schweizer Parlament über die von der Regierung vorgeschlagene Reform «Altersvorsorge 2020Externer Link«. Zu den wichtigsten Punkten gehören eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre (wie die Männer) und eine Senkung des Umwandlungssatzes, der für die Berechnung des Altersguthabens aus der zweiten Säule verwendet wird.
Wenn es nach den Plänen der Regierung geht, soll die Reform 2018 in Kraft treten. Allerdings scheint ein Kompromiss im Parlament in weiter Ferne. Bis jetzt lehnte die grosse Parlamentskammer praktisch alle Vorschläge der kleinen Kammer ab, wo die Sozialdemokraten, die Christdemokraten und die Bürgerlich-Demokratische Partei eine Mehrheit stellen.
Die Debatte am Dienstag im Parlament führte zu keiner Lösung. Die Positionen sind verhärtet. (SRF, Tagesschau vom 28.02.2017)
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