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Schweiz drückt beim E-Voting auf Neustart

Bundeskanzler Walter Thurnherr informiert über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs bei der elektronischen Stimmabgabe. Keystone / Peter Schneider

2019 zog der Bundesrat die Notbremse beim E-Voting. Dies wegen Mängeln im Quellcode des Systems. Nun soll ein neues System entwickelt werden.

Drei Kantone sollen im Frühling 2022 wieder Versuche mit E-Voting durchführen. Es sind dies St. Gallen, Freiburg und Thurgau. Das hat die Bundeskanzlei bekannt gegeben. Angewendet werden sollen nur Systeme, bei denen Manipulationen ausgeschlossen werden könnten. Die E-Voting-Systeme und deren Betrieb sollen von unabhängigen Fachleuten untersucht werden.

Besser nachvollziehbar als Briefstimmen

Ob eine Stimme ankomme oder nicht, lasse sich beim E-Voting besser nachvollziehen, sagt die Präsidentin der Staatsschreiberkonferenz, Barbara Schüpbach-Guggenbühl. Sie sagt zur brieflichen Stimmabgabe: “Sie werfen ihr Kuvert in einen Briefkasten. Und das war’s. Sie wissen nicht, ob es ankommt, ob es gezählt wird, wie es gezählt wird.” Das sei bei der elektronischen Stimmabgabe ganz anders.

“Da haben sie ein ganz anderes Level von Nachvollziehbarkeit. Nicht, dass grosse Fehler passieren würden, aber wenn wir Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe stellen, dann bietet E-Voting viel grössere Möglichkeiten, als die briefliche Stimmabgabe.”

Den Entscheid über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs hat der Bundesrat am letzten Freitag gefällt, wie Bundeskanzler Walter Thurnherr am Montag in Bern erklärte.

Sehen Sie hier die ganze Medienkonferenz im Video:

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Die Frage der Sicherheit von E-Voting werde zu Recht diskutiert, sagte Thurnherr. “Sie wissen, dass es hundertprozentige Sicherheit nicht gibt.” Der Bundesrat sei aber überzeugt, dass ein “vertrauenswürdiges” E-Voting realisierbar sei. “Das wird unsere Demokratie bereichern.” 

Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt und Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz zeigte sich überzeugt, dass E-Voting ein Bedürfnis der modernen Gesellschaft sei. “Es geht wieder vorwärts mit dem E-Voting, und das ist gut so.” Die Kantone könnten aber die Kosten nicht alleine tragen, “hier müssen wir noch dringend Gespräche führen mit dem Bund”.

Erste Anläufe gescheitert

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet. Im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post waren Mängel entdeckt worden, die auch das damals im Einsatz stehende System betrafen. Deshalb zog die Post ihr System zurück.

Ausserdem erklärte letztes Jahr auch der Kanton Genf, dass er sein System nicht mehr weiterentwickle und zurückziehe. Seitdem steht in der Schweiz kein E-Voting-System mehr zur Verfügung. Seit 2004 haben laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

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Verifizierbar und transparent

Mit der Neukonzeption ziehe der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, hiess es am Montag an der Medienkonferenz der Bundeskanzlei. Demnach soll der Bund künftig nur noch vollständig verifizierbare Systeme zulassen. Prüfberichte und Ergebnisse des E-Voting-Stimmkanals sollen veröffentlicht werden. Die Überprüfung der Systeme und des Betriebs soll direkt im Auftrag des Bundes und durch unabhängige Fachpersonen erfolgen.

Im Vordergrund steht ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess und nicht mehr ein durch die Zertifizierung verkörpertes Gütesiegel, wie es im Schlussbericht zur Wiederaufnahme der Versuche heisst. Für künftige Systeme und Systembestandteile strebt der Bund die Publikation unter einer Open-Source-Lizenz an.

Ausserdem sollen in der nächsten Phase des Versuchsbetriebs in den einzelnen Kantonen höchstens 30 Prozent und national insgesamt höchstens 10 Prozent aller Stimmberechtigten zum E-Voting zugelassen werden. Jeder Kanton soll weiterhin selber entscheiden können, ob er solche Versuche durchführen möchte. Auch die Beschaffung der Systeme soll weiterhin bei den Kantonen bleiben. 

Auslandschweizer-Organisation erfreut

Ariane Rustichelli, Präsidentin der Auslandschweizerorganisation, sagt: “Erfreulich ist, dass der Bund nun exakt das umsetzt, was der Auslandschweizer-Rat 2019 in einer Resolution Externer Linkgefordert hatte.” Rustichelli erwartet, “dass die Fünfte Schweiz zu den 30 Prozent gehört, die an den Versuchen teilnehmen dürfen. Und dann wünschen wir uns natürlich, dass rasch weitere Kantone mitmachen.” Ziel müsse sein, dass “E-Voting bei den eidgenössischen Wahlen 2023 allen Bürgern und Bürgerinnen im Ausland zur Verfügung steht”.

Auch der Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband äusserte sich am Montag erfreut über den Grundsatzentscheid. Für die rund 380’000 Menschen mit Sehbehinderung in der Schweiz bedeute dies Hoffnung auf eine baldige autonome Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen.

So berichtete Radio SRF über den Restart beim E-Voting:

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(sda / srf / rig)

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