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Wie läuft die Integration in der Schweiz? Drei Ukrainerinnen erzählen

Ukraine-Flagge mit einem Pfeil als Wegweise beim Kasernenareal in Zürich
Die ukrainischen Flüchtlinge wurden in der Schweiz offen empfangen. Aber wohin führt ihr Weg in der Gesellschaft und wie lange hält die Gastfreundschaft an? © Keystone / Michael Buholzer

Nur rund 20 Prozent der Ukrainer:innen, die in die Schweiz geflüchtet sind, haben Arbeit. Woran liegt das, und was erleben sie auf der Jobsuche? Drei Frauen, die wir kurz nach ihrer Flucht schon einmal getroffen haben, teilen ihre Erfahrungen.

Nach den neuesten Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind in der Schweiz rund 66’000 Ukrainer:innen registriert, von denen fast 40’000 im erwerbsfähigen Alter sind.

Ihre Beschäftigungsquote liegt bei 20%, das ist tief gemessen am Durchschnitt der Schweiz, der bei 70% Prozent liegt. Und das trotz des guten Ausbildungsstandes: Laut einer Umfrage verfügen zwei Drittel der ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz über einen Hochschulabschluss, 92% haben einen Sekundarschulabschluss.

Was aus den Daten nicht hervorgeht, sind die Schwierigkeiten, welche die Geflohenen überwinden müssen, um eine Arbeit zu finden.

Was erleben sie, auf welche Hindernisse stossen sie? Um diese Fragen zu klären, haben wir erneut mit drei der fünf ukrainischen Frauen gesprochen, die wir letztes Jahr nach Ausbruch des Krieges interviewt hatten (lesen Sie den Bericht aus dem Sommer 2022 hier).

Sie schreibt Berichte fürs WEF

Larissa Verbitskaya posiert auf einer Brücke
Larissa Verbitskaya arbeitet zu 50 Prozent ehrenamtlich, zu 50 Prozent gegen Bezahlung. Obwohl sie ein Mandat des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos hat, erlebt sie den Schweizer Arbeitsmarkt als ziemlich abgeriegelt. © Larissa Verbitskaya

Larissa Verbitskaya ist, seit sie im März 2022 in die Schweiz kam, unermüdlich in der Freiwilligenarbeit tätig. Schon vor dem Einmarsch der Russen hatte sie Binnenflüchtlingen in Donbass geholfen. “Jetzt bin ich selbst ein Flüchtling”, sagte sie bestürzt, als wir sie das erste Mal interviewten.

Jetzt, eineinhalb Jahre später, ist die 54-jährige Charkowerin immer noch in Bern. Sie hat den Mut nicht verloren und macht weiter, was sie am besten kann: Projektmanagement. In zwei abgeschlossenen Projekten war sie als Mentorin tätig und unterstützte andere ukrainische Frauen bei ihren Bemühungen, sich selbständig zu machen.

In einem anderen Projekt gehörte sie zu einem Team von 25 Freiwilligen, die Kleidung, Spielzeug und andere Dinge an mehr als 3000 Ukrainer:innen verteilten. Und am 24. August, dem Tag der Unabhängigkeit der Ukraine, startete sie ein neues Projekt mit dem Schwerpunkt Integration.

Es nennt sich “Haus Ukraine in Bern” und bietet Raum für die Organisation von zweisprachigen Konversationsclubs, Kunstkursen und Lesegruppen für Kinder sowie Workshops zur psychologischen Unterstützung älterer Menschen. 

Larissa Verbitskaya hat einen vollen Terminkalender. Sie arbeitet etwa 40 Stunden pro Woche. Rund die Hälfte ihrer Zeit verbringt sie mit Freiwilligenarbeit, die andere Hälfte mit bezahlten Tätigkeiten.

Als sie noch nicht lange in der Schweiz war, gelang es ihr, das Weltwirtschaftsforum in Davos zu überzeugen, sie als Expertin für die “Equality Lounge” zu engagieren. Im ersten Jahr wurde sie beauftragt, einen Bericht über den Gender Gap zu verfassen. Für das diesjährige Forum schreibt sie einen Bericht über die Situation ukrainischer Migrantinnen und Migranten.

Auch die anderen Aufträge haben mit Migrationsfragen zu tun. Für eine Stiftung arbeitet Larissa Verbitskaya an einem internationalen Projekt namens “Harmony to Ukraine”, das sich noch in der Vorbereitungsphase befindet. Und für das Start-up-Unternehmen Longevity Hub in Lausanne wirkt sie an einem Projekt für Menschen über 50 mit.  

Ein “ziemlich hermetischer” Arbeitsmarkt

Dank ihrer freiwilligen Arbeit hat Larissa Verbitskaya ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut. Aber “es ist schwer, ein Flüchtling zu sein, niemand entscheidet sich dafür”, sagt sie.

“In der Schweiz mussten viele Ukrainerinnen und Ukrainer bei Null anfangen oder sogar aus einer noch tieferen Position.”

Dieses Gefühl hatte sie, als sie sich auf die Suche nach Arbeit begab. Eine Erfahrung, die ihr einiges Kopfzerbrechen bereitete. “Meiner Meinung nach ist der Schweizer Arbeitsmarkt ziemlich hermetisch. Die Arbeitgeber:innen stellen lieber Schweizer oder Einheimische ein”, konstatiert sie.

“Wenn ich einen Lebenslauf an ein Schweizer Unternehmen schickte, und sie sahen, dass ich ein amerikanisches Nachdiplomstudium absolviert hatte, sagten sie mir, dass sei kein Schweizer Abschluss und meine Qualifikation daher unzureichend. Wenn ich dagegen denselben Lebenslauf an eine internationale Organisation oder ein multinationales Unternehmen mit Sitz in der Schweiz schickte, wurde er ohne Weiteres akzeptiert.”

Larissa Verbitskaya macht aus ihrer Enttäuschung keinen Hehl. Sie kritisiert auch die geringe Flexibilität bei der Rekrutierung oder den Protektionismus.

“Ich habe Berichte über den Schweizer Arbeitsmarkt gelesen, aus denen hervorgeht, dass es kaum Ausländerinnen und Ausländer in mittleren und oberen Positionen gibt, und dass sie sich in der Regel mit niedrigeren Positionen zufrieden geben müssen”, argumentiert sie. “Ich verstehe die Schweizer, sie wollen ihren Arbeitsmarkt verteidigen, aber ich denke, sie messen mit zweierlei Mass.”

Diese Wahrnehmung werde auch durch falsche Erwartungen beeinflusst: “Ich glaube, der Schweizer Arbeitsmarkt öffnet seine Türen nur für Flüchtlinge, wenn es darum geht, Böden zu putzen. Ich kann sicher putzen, überhaupt kein Problem. Ich kann mich auch um ältere Menschen kümmern. Das Problem ist, dass ich andere Kompetenzen habe, ich habe Erfahrung und Fähigkeiten in einem anderen Bereich. Deshalb sage ich den Schweizer Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern: Fragen Sie mich bitte nach meinen Erfahrungen.”

Als Juristin im falschen Land

Selfie von Olga Zhu im Grünen vor einer Treppe
Olga Zhuk hat Abschlüsse in Strahlenphysik und Rechtswissenschaften. In der Schweiz ist sie immer noch auf Jobsuche. © Olga Zhuk

Olga Zhuk, 47, hat ebenfalls einen akademischen Hintergrund. Sie hat sogar zwei Abschlüsse, einen in Strahlenphysik und den anderen in Rechtswissenschaften.

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion nützte ihr ihre Erstausbildung wenig, aber sie fand einen Ausweg als Anwältin. Jahrelang arbeitete sie in ihrer Heimatstadt Charkiw als Rechtsberaterin.

Nun sei es aber schwierig, in diesem Bereich zu arbeiten, sagt sie, “weil die Schweiz und die Ukraine unterschiedliche Rechtssysteme haben”. Aus diesem Grund hat sie beschlossen, sich in andere Berufsfelder zu begeben.

Im Moment ist Olga Zhuk noch auf der Suche nach einem Job. “Es ist nicht einfach, etwas zu finden.” Gleichzeitig ist ihr klar, dass nicht jeder Job in Frage kommt: “Ich will keine Putzfrau sein, denn ich habe immer im Büro vor dem Computer gearbeitet.”

Englisch genügt nicht

Deshalb setzt sie alles daran, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern: “Ich hatte schon ein paar Vorstellungsgespräche. Man sagte mir, dass es ohne gute Deutsch- und Französischkenntnisse schwierig werden würde”, erklärt sie.

Im September letzten Jahres gelang es der Mutter einer 23-jährigen Tochter und eines 21-jährigen Sohnes, eine geräumige Wohnung in der Gemeinde Ittigen zu mieten, die sie sich mit einer ukrainischen Freundin und deren Teenager-Sohn teilt.

“Es ist eine sehr gute Wohnung, ähnlich wie die, die ich in Charkiw hatte. Ich bin sehr dankbar, dass ich in einem solchen Komfort leben kann. Wir haben einige Möbel und Haushaltsgegenstände gekauft. Die Nachbarn sind sehr nett, auch wenn sie nur Deutsch sprechen. Für Englisch habe ich hier keine grosse Verwendung”, sagt sie und lacht.

Eine Zeit lang hat Olga Zhuk überlegt, ob sie in die Ukraine zurückkehren soll, aber die Situation dort ist immer noch schwierig. “Die Strompreise sind sehr hoch. Ausserdem dauert der Krieg an und die Menschen verlieren ihre Arbeit”, erklärt sie.

Eine Rückkehr ist für sie derzeit ausgeschlossen. Sie habe sich in der Zwischenzeit an ein Leben ohne Granaten und Artilleriebeschuss gewöhnt, sagt sie. “Einige meiner ukrainischen Freundinnen und Freunde, die nach ihrer Flucht ins Ausland in ihr Land zurückgekehrt sind, sind später wieder in ihre jeweiligen Gastländer zurückgekehrt.”

Jetzt versucht Olga Zhuk, finanziell unabhängig zu werden. “Ich möchte nicht von der Sozialhilfe abhängig sein”, sagt sie. “Wenn ich einen Job finde, kann ich auch meine Steuern bezahlen.”

In ihrem speziellen Fall ist es das Rote Kreuz, das für ihre Grundbedürfnisse aufkommt. Im Kanton Bern sind dies für eine alleinstehende Person, die in einer Privatwohnung lebt, knapp 700 Franken pro Monat.

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für die obligatorische Krankenkasse und die Miete. Wie alle anderen Bezüger:innen von Sozialhilfeleistungen müssen alle ukrainischen Flüchtlinge die erhaltenen Leistungen zurückzahlen, sobald es ihre finanzielle Situation erlaubt, je nach Kanton gelten unterschiedliche RegelungenExterner Link.

Betriebsanleitungen für Schiffsmotoren 

Selbstportrait von Darya Kaysina
Darya Kaysina schreibt Anleitungen für Schiffsmotoren bei der Winterthurer Firma WinGD – sie pendelt dafür drei Stunden. swissinfo.ch

Darya Kaysina ist nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen. Die junge Philologin, Dolmetscherin und Übersetzerin hat Anfang Juni eine Stelle gefunden.

Bis Ende August 2022 war sie noch als ausserordentliche Professorin an ihrer Alma Mater, der Nationalen Universität Vassily Karazin in Charkiw, tätig, wo sie 2018 in Germanistik promoviert hatte.

Nachdem sie sich in der Schweiz niedergelassen hatte, unterrichtete Darya Kaysina weiterhin aus der Ferne, aber die Dinge wurden zunehmend kompliziert. Schliesslich beschloss sie, ihren Vertrag nicht zu verlängern.

Gleichzeitig setzt sie an der Universität Strassburg ihr Masterstudium in technischer Kommunikation, das sie bereits vor dem Krieg begonnen hatte und im Januar 2023 erfolgreich abschloss.

“Dank des Diploms dieser Universität habe ich eine Stelle gefunden”, sagt sie. Heute arbeitet Darya Kaysina als Expertin für technische Kommunikation bei Winterthur Gas & Diesel S.L. (WinGD), einer ehemaligen Tochtergesellschaft des Industriekonzerns Sulzer.

“Ich bin dafür zuständig, die technische Dokumentation für Schiffsmotoren auf dem neuesten Stand zu halten”, erklärt sie.”Es ist ein Unternehmen, das auf ausländische Märkte ausgerichtet ist. Um die Wahrheit zu sagen, werden Schiffsmotoren in der Schweiz nicht so gebraucht”, scherzt sie. 

Der unsichere Rechtsstatus bleibt

Mit ihren 28 Jahren besitzt Darya Kaysina bereits drei Master-Abschlüsse, denn sie hat auch englische Philologie studiert und einen Abschluss als Übersetzerin und Dolmetscherin.

Ihre Stellensuche war intensiv, aber kurz, dauerte nur drei Monate. Sie hat nicht gezählt, wie viele Bewerbungen sie verschickt hat, aber es waren “viele”.

Darya Kaysina schätzt sich glücklich, dass sie so schnell eine Stelle bekommen hat. Welchen Rat würde sie ihren Landsleuten geben?

Die grösste Hürde sieht auch sie in den Landessprachen. Zudem müsse man sich an eine andere Arbeitskultur anpassen. In der Schweiz ist es ganz normal, dass man auf eine Bewerbung keine Antwort erhält. “Dieses Ausbleiben einer Antwort verunsichert viele Menschen, weil sie nicht wissen, ob es ein Ja oder ein Nein ist. Deshalb ist es wichtig, hartnäckig zu sein und weiter zu kämpfen”, schliesst sie.  

Darya Kaysina lebt heute mit ihrer Mutter in eine Mietwohnung in der Agglomeration von Bern. Zuvor hatte sie einige Monate in einem Heim der Heilsarmee verbracht.

Die Tatsache, dass sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat und nicht mehr zum Sozialamt muss, hat ihr mehr Sicherheit gegeben. Zudem hat sie das Glück, dass ihr Arbeitgeber ihr regelmässig Telearbeit ermöglicht. Denn um von Bern nach Winterthur zu kommen, muss sie täglich mehr als drei Stunden mit dem Zug pendeln.

“Es ist klar, dass ich gerne an meinen Arbeitsplatz ziehen möchte, was noch einige Schritte erfordert”, sagt sie. Ein Umzug von einem Kanton in einen anderen ist nicht so einfach, vor allem wenn man mit einem Familienmitglied zusammenlebt, das noch auf Sozialhilfe angewiesen ist. Flüchtlinge mit Schutzstatus brauchen eine Bewilligung des Kantons. 

Obwohl sie dankbar für die Möglichkeiten ist, die ihr dieser Status bietet, bleibt eine Unruhe: “Ich habe immer noch diese grosse Unsicherheit über meinen rechtlichen Status. Ich fühle mich nicht wohl dabei, denn ich habe gemerkt, dass der Zeitraum, in dem dieser Status gewährt wird, recht kurz ist.”

Der Schutzstatus S, der ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz gewährt wurde, muss jährlich erneuert werden.

Nach dem Bundesasylgesetz sind Ukrainer:innen vorläufig aufgenommene Ausländer, die erst nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die sogenannte B-Bewilligung, beantragen können.

Der S-Status hingegen ist klar auf die Rückführung ausgerichtet. Er kann vom Bundesrat mittels einer allgemeinen Bestimmung widerrufen werden. Ist der Status widerrufen, kann die Regierung die Rückführung anordnen, was die Flüchtlinge zwingt, den Schengen-Raum zu verlassen.

Für diesen Fall hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Umsetzungskonzept erarbeitet. 

Zurzeit wird eine Frist von sechs bis neun Monaten für die endgültige Ausreise ins Auge gefasst. Grosszügigere Fristen sollen nur bestimmten Gruppen wie Arbeitnehmenden, Student:innen, Lehrlingen und Schüler:innen gewährt werden.

Ausserdem sollten “keine Anreize geschaffen werden, um die Rückkehr in das Herkunftsland so weit wie möglich hinauszuzögern”, wie es in dem Dokument ausdrücklich heisst.

Es scheint unwahrscheinlich, dass der Bundesrat die Aussetzung während des Krieges in der Ukraine vornehmen wird, da eine Rückführung nur dann angeordnet werden kann, wenn sich die Lage in den Konfliktgebieten “wesentlich und dauerhaft” geändert hat. Ausserdem wird sich die Schweiz bemühen, diese Massnahme mit den anderen Schengen-Staaten zu koordinieren.

Nach dem Basisszenario hätte die Aussetzung des Status frühestens im Jahr 2024 oder 2025 erfolgen können. Nun haben die EU-Mitgliedstaaten am 19. Oktober beschlossen, den Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 1. November diesem Beschluss angeschlossen und sich verpflichtet, den Schutzstatus bis zum gleichen Datum beizubehalten, falls sich die Lage in der Ukraine nicht dauerhaft stabilisiert.

Zudem hat der Bund beschlossen, die Massnahmen zur Arbeitsintegration zu verlängern. Personen mit S-Status werden weiterhin beim Erlernen der Landessprachen unterstützt.

Weiter hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote der Ukrainer:innen bis Ende 2024 auf 40 % zu verdoppeln. Zu diesem Zweck hat er verschiedene Departemente der Bundesverwaltung sowie die Kantone und Sozialpartner beauftragt, konkrete Massnahmen zu erarbeiten.

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