Generika-Vertrag zwischen Helsana und Apotheken
Die Krankenkasse Helsana und der Apotheken haben einen Vertrag zur Förderung billigerer Medikamente abgeschlossen. Bei der Abgabe von Generika teilen sich die Apotheker und die Helsana das Gesparte.
Helsana-Sprecher Christian Beusch bestätigte am Sonntag (18.02.) einen Bericht der «SonntagsZeitung», wonach Apotheken von der Helsana für die Abgabe von Generika unterstützt werden.
Die Vereinbarung zwischen der grössten Schweizer Krankenkasse und dem Apothekerverband wurde rückwirkend auf den 1. Februar in Kraft gesetzt und schliesst an die Revision des Krankenversicherungsgesetzes an, die seit Anfang Jahr gilt. Seit der Revision können Apotheker statt eines auf einem Rezept verschriebenen Originalmedikaments ein billigeres Generikum abgeben, sofern der Arzt nicht ausdrücklich auf die Abgabe des Originalmedikaments drängt.
Gespartes geteilt
Die Vereinbarung sieht laut dem Helsana-Sprecher vor, dass die Helsana im Falle der Verschreibung eines Generikums 45 Prozent der Preisdifferenz zum Originalmedikament an den Apotheker zahlt. Die restlichen 55 Prozent bleiben bei der Helsana.
Schweizweites Abkommen in Vorbereitung
Bestrebungen für ein derartiges Abkommen mit den Apothekern gibt es auch auf Ebene des Konkordats Schweizerischer Krankenversicherer.
Allerdings habe die Helsana nicht zuwarten wollen und schloss deshalb ein separates Abkommen mit den Apotheken ab, sagte Helsana-Mann Beusch. Der Helsana gehe es um die Stabilisierung der Prämien, die Förderung der Generika und darum, Preisdruck auf die Originalmedikamente zu machen.
Keine Hintergedanken zur Volksabstimmung
Der Sprecher bestritt vehement, dass die Vereinbarung im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom kommenden 4. März über die Denner-Initiative stehe und die Opposition gegen das Volksbegehren aufweichen wolle.
Die Helsana sage nach wie vor Nein zur Initiative, weil sie zu viele Fussangeln enthalte, sagte Beusch.
swissinfo und Agenturen
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