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Wohninitiativen stossen im Zürcher Kantonsrat auf wenig Zustimmung

Keystone-SDA

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag drei Initiativen zur kantonalen Wohnungspolitik debattiert. Zwei Volksinitiativen aus dem links-grünen Lager haben einen schweren Stand im Parlament. Auch eine Initiative des Hauseigentümerverbands stiess auf wenig Unterstützung.

(Keystone-SDA) Das Zürcher Kantonsparlament befasste sich am Montag gleich mit drei der insgesamt fünf hängigen Volksinitiativen zum Thema Wohnungspolitik. Auch wenn die endgültigen Entscheide noch ausstehen, dürften sowohl die «Wohnschutz-Initiative» des Mieterverbands als auch die «Wohnungsinitiative» der Grünen am vereinten Widerstand der Bürgerlichen Parteien sowie GLP und Mitte scheitern.

Gute Chancen im Kantonsrat hat hingegen der Gegenvorschlag der FDP zur Wohnschutz-Initiative. Dieser will Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, bei Bauvorhaben, die mehr als 20 Mietparteien betreffen, zu prüfen, ob Kündigungen vermieden oder deren Anzahl verringert werden können. Massenkündigungen müssten zwölf Monate im Voraus angekündigt werden.

Die Initiative selber will den Gemeinden weiterreichende Möglichkeiten einräumen, um Leerkündigungen zu erschweren oder zu verhindern. So sollen Abbrüche, Umbauten und Renovationen einer Bewilligungspflicht unterstellt werden können. Ziel ist die Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum.

Ein weiterer Gegenvorschlag von der EVP hält an der Kernforderung der Initiative fest, will jedoch Liegenschaften mit weniger als 20 Wohnungen von der Bewilligungspflicht ausnehmen.

Auch «Wohnungsinitiative» hat es schwer

Am Montagmorgen beschäftigte sich der Kantonsrat mit der «Wohnungsinitiative» der Grünen. Der Entscheid zum Eintreten auf den Gegenvorschlag ist an der Sitzung des Kantonsrats am Montag mit 113 zu 59 Stimmen deutlich ausgefallen. Ein Entscheid zur Initiative selber fiel noch nicht. Auch der Gegenvorschlag kann erst nach einer zweiten Lesung endgültig gutgeheissen werden.

Die «Wohnungsinitiative» will, dass Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern. Zudem soll eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden, welche günstige Wohnungen bereitstellt und gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. Die öffentliche-rechtliche Anstalt soll ein Startkapital von 500 Millionen Franken erhalten.

Gemäss dem Gegenvorschlag sollen Kanton und Gemeinden auf Verfassungsebene beauftragt werden, günstige Rahmenbedingungen für ein «ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot» zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen soll der Regierungsrat innert drei Jahren konkretisieren und dem Kantonsrat vorlegen.

Initiative der Hauseigentümer abgelehnt

Die «Wohneigentums-Initiative» des Hauseigentümerverbands lehnte der Kantonsrat mit 109 zu 58 Stimmen ab. Die Initiative fordert, dass Kanton und Gemeinden im Grundsatz das selbst genutzten Wohneigentum gleich stark fördern sollen wie den gemeinnützigen Wohnungsbau.

Die Initiative fordert, dass Kanton und Gemeinden im Grundsatz das selbst genutzten Wohneigentum gleich stark fördern sollen wie den gemeinnützigen Wohnungsbau.

Die «Wohnschutz-Initiative» und die «Wohnungsinitiative» sowie die dazugehörigen Gegenvorschläge werden an einer der kommenden Sitzungen des Kantonsrats in zweiter Lesung beraten. Bei allen drei Initiativen werden voraussichtlich die Stimmberechtigten das Wort haben.

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