Zürcher Obergericht muss sich mit Sanija Ameti beschäftigen
Sanija Ameti hat Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit angemeldet. Das geht aus einem Beitrag von JSVP-Präsident Nils Fiechter auf X hervor. Damit muss sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.
(Keystone-SDA) Nach der Berufungsanmeldung erhalten die Prozessbeteiligten das schriftlich begründete Urteil. Danach entscheiden sie über einen definitiven Weiterzug. Der Verteidiger von Ameti reichte die Berufung fristgerecht ein, wie das am Donnerstag veröffentlichte Schreiben zeigt.
Auch Massvoll-Gründer Nicolas Rimoldi, der Ameti als einer von vielen bei der Polizei angezeigt hatte, will das Urteil nicht akzeptieren. Er habe Berufung eingelegt, teilte er mit. Das Strafmass gegen Ameti sei viel zu mild. «Wir fordern die Maximalstrafe», schreibt Rimoldi.
Das Bezirksgericht Zürich hatte die ehemalige GLP-Politikerin am 28. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Dazu kam eine Busse von 500 Franken. Nils Fiechter war wie 24 andere Personen Privatkläger und forderte eine Genugtuung wegen «verletzter religiöser Gefühle». Das Gericht verwies die Forderungen jedoch auf den Zivilweg.
Aufregung um Instagram-Post
Im September 2024 teilte Ameti auf Instagram ein Foto von sich in Schiessstellung. «Abschalten» schrieb sie dazu. Kurz zuvor hatte sie mit ihrer Druckluft-Pistole rund zwanzig Mal auf ein Bild von Jesus und Maria geschossen. Es handelte sich um eine herausgerissene Seite aus dem Katalog eines Auktionshauses.
Ameti löschte den Post zwar rasch wieder und entschuldigte sich dafür. Doch Jesus und Maria als Zielscheibe hatten da längst für Schlagzeilen gesorgt.