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Zürcher Parlament schafft Härtefallregelung für Hausbesitzer

Keystone-SDA

Im Kanton Zürich wird es bald wieder eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert geben. Dies hat das Parlament am Montag in erster Lesung entschieden. Ob diese Regelung längerfristig besteht, hängt aber vom eidgenössischen Abstimmungsergebnis am Sonntag ab.

(Keystone-SDA) Eine längerfristige Sache wird diese Zürcher Härtefallregelung nur dann, wenn die Stimmberechtigten den Eigenmietwert auf eidgenössischer Ebene beibehalten. Wenn Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer also auch künftig eine Steuer auf ein fiktives Einkommen aus Vermietung ihres Hauses bezahlen müssen.

Schaffen die Stimmberechtigten diese Steuer jedoch ab, braucht Zürich auch keine Härtefallregelung für Seniorinnen und Senioren mit tiefem Einkommen mehr. Dann ist die Regelung nur so lange in Kraft, bis das System geändert ist, was 2027 oder 2028 der Fall sein dürfte. Danach ist dieser Steuerrabatt obsolet, weil es in der Schweiz ohnehin keinen Eigenmietwert mehr gibt.

Haus erben ist der neue Lotto-Sechser

Kritik an der vorliegenden Härtefallregelung kam am Montag von Grünen, AL und EVP. Sie störten sich vor allem daran, dass Nachkommen den Steuerrabatt nicht zurückzahlen sollen. Ein Haus zu erben, sei heute wie ein Lotto-Sechser, sagte Florian Heer (Grüne, Winterthur). Den Rabatt zurückzuzahlen, tue niemandem weh.

Immobilien-Experte Donato Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen) war zwar grundsätzlich für eine Härtefallregelung, forderte aber ebenfalls eine Rückzahlung. Diese Leute seien ja durchaus vermögend, nur nicht liquide. Das Geld sei parkiert, aber irgendwann sei es ja wieder da. Auch Teile der GLP-Fraktion waren dieser Ansicht.

Nachkommen müssen nicht zurückzahlen

Der Antrag auf Rückzahlung wurde jedoch von Bürgerlichen und SP mit 117 zu 48 Stimmen versenkt. Die Vorlage geht nun in die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.

Um wie viel Geld es eigentlich geht, ist schwer abzuschätzen. Je nach Parteizugehörigkeit bezifferten Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Höhe des Rabatts auf zwischen 30 und rund 100 Franken pro Monat. Es geht also nicht um happige Millionenbeträge – nur schon, weil die Regelung eine Ausnahme bleiben soll.

Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden alle Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.

Somit wird auch die Steuerrechnung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höher ausfallen. Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aber eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Dies wird nun nachgeholt.

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