
Zürcher Jetsetter Carl Hirschmann appelliert gegen Geldstrafe
(Keystone-SDA) Basel – Der in Basel wegen einer Schlägerei zu einer bedingten Geldstrafe verurteilte Carl Hirschmann zieht das Urteil weiter. Der Zürcher Jetsetter gelangt ans Appellationsgericht, wie sein Sprecher Sacha Wigdorovits einen Bericht des «SonntagsBlick» bestätigte.
Der bereits nach dem Urteil angekündigte Rekurs sei eingereicht worden, erklärte Wigdorovits. Das Basler Strafgericht hatte den 29-jährigen Hirschmann anfang Dezember zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu 300 Franken verurteilt. Es hatte ihn wegen einer Schlägerei in einem Club der Körperverletzung und Tätlichkeiten für schuldig befunden.
Die Probezeit beträgt drei Jahre. Hirschmann muss gemäss Urteil zudem eine Busse von 1000 Franken bezahlen sowie eine mindestens drei Jahre dauernde Psychotherapie absolvieren. Das Gericht folgte in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft, die für den wegen Verkehrsdelikten vorbestraften Clubbesitzer sogar eine sechsmonatige, bedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte.
Der Vorfall ereignete sich im Juni 2008 an einer Party im Rahmen der Kunstmesse «Art Basel». Die Bilanz des Abends: Eine Prellung im Gesicht einer jungen Argentinierin, verursacht durch eine Ohrfeige, sowie eine gebrochene Nase bei ihrem Freund, einem Studenten und Lokalpolitiker aus Basel.