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180 Opfer von Zwangsmassnahmen stellen Gesuch beim Kanton Zürich

Keystone-SDA

Beim Kanton Zürich sind bislang 180 Gesuche um Solidaritätsbeiträge für Opfer von Zwangsmassnahmen eingegangen. 20 hiess der Kanton bereits gut.

(Keystone-SDA) Man sei daran, die Gesuche so rasch wie möglich zu bearbeiten, sagte der Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dafür müssten verschiedene Unterlagen geprüft und teils auch verschiedene Dienststellen kontaktiert werden.

Ob die eingereichten 180 Gesuche den Erwartungen entsprechen, konnte Gnädinger nicht sagen. Der Verlauf sei schwierig abzuschätzen.

Seit Ende April können Betroffene ihr Gesuch um den Solidaritätsbeitrag beim Kanton einreichen. Betroffene erhalten auf Antrag einen einmaligen Betrag von 25’000 Franken. Die Gesuchsformulare stehen auf der Webseite des Kantons zur Verfügung. Betroffene können die Unterlagen zudem telefonisch oder schriftlich beim Staatsarchiv bestellen.

Anspruch auf das Geld haben Personen, die vor 1981 von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung betroffen waren. Voraussetzung ist, dass sie bereits vom Bund als Opfer anerkannt wurden und eine Zürcher Behörde die Massnahme damals veranlasste oder beaufsichtigte. Mit der Zahlung will der Kanton das Leid der Betroffenen anerkennen.

20 Millionen Franken für die Opfer

Kein Geld erhält, wer bereits von einem anderen Kanton oder einer Gemeinde entschädigt wurde. Dies betrifft aktuell Personen, die bereits Leistungen von der Stadt Zürich oder den Kantonen Schaffhausen und Thurgau bezogen haben.

Der Kantonsrat hatte für diese Wiedergutmachung insgesamt 20 Millionen Franken bewilligt. Die Behörden gehen davon aus, dass rund 800 Personen ein Gesuch stellen werden.

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