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25 Jahre Kampf um Fristenregelung – Chronologie

25 Jahre nach Ablehnung der ersten Initiative für eine "Fristenlösung" ist nun die Vorlage über die Fristenregelung an der Urne angenommen worden.

Hier die wichtigsten Etappen im politischen Ringen um die Regelung des Schwangerschaftsabbruches:

1942:
Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches (StGB). Abtreibung ist laut Artikel 118-121 StGB bei Strafe verboten, erlaubt ist nur medizinisch angezeigter Schwangerschaftsabbruch. In der Folge entwickelt sich in den Kantonen eine höchst unterschiedliche Praxis.

1970:
Die Verurteilung zweier Ärzte in Neuenburg bringt die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch ins Rollen.

1971:
Der Bundesrat beschliesst eine Revision des StGB. Der Kanton Neuenburg fordert mit einer Standesinitiative die Streichung des Abtreibungsverbots. Die Volksinitiative “für straflosen Schwangerschaftsabbruch” wird lanciert.

1973:
Gründung der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS).

1975:
Der SVSS zieht die Initiative “für straflosen Schwangerschaftsabbruch” zurück und lanciert statt dessen die “Initiative für eine Fristenlösung”, die straffreien Abbruch in den ersten 12 Wochen verlangt.

25. September 1977:
Die “Fristenlösungs”-Initiative wird an der Urne abgelehnt mit 51,7 Prozent Nein und 13 4/2 ablehnenden Standesstimmen.

28. Mai 1978:
In einer Referendums-Abstimmung wird auch das vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag erarbeitete Bundesgesetz für eine Indikationenlösung mit 68,8 Prozent Nein-Stimmen verworfen, kein Kanton stimmt zu.

1981:
Die Bundesgesetze über die Schaffung von Schwangerschafts-Beratungsstellen und betreffend die Kostenübernahme des legalen Abbruchs durch die Krankenkassen treten in Kraft.

9. Juni 1985:
Die Initiative “Recht auf Leben”, die ein generelles Abtreibungsverbot fordert, wird an der Urne mit 69 Prozent Nein-Stimmen und 16 3/2 ablehnenden Standesstimmen verworfen.

1987:
Der Nationalrat lehnt parlamentarische und Standesinitiativen ab, die auf eine föderalistische (kantonale) Lösung der Abtreibungs-Regelung abzielten.

1992:
Mehrere Frauenorganisationen und Verbände bilden die “Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch”, die einen Neuanlauf in dieser Sache unternehmen.

Frühjahr 1993:
SP-Nationalrätin Barbara Haering reicht eine Parlamentarische Initiative für eine Fristenlösung ein.

26. August 1998:
Der Bundesrat spricht sich gegen eine Fristenlösung aus. Er favorisiert ein erweitertes Indikationsmodell oder ein Schutzmodell mit Beratungspflicht, wie es die CVP vorschlägt.

Juli 1999:
Die Abtreibungspille Mifegyne wird in der Schweiz zugelassen.

Ende 1999:
Die Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) reicht ihre Initiative “Für Mutter und Kind” ein, die auf ein totales Abtreibungs-Verbot abzielt.

23. März 2001:
Die Fristenlösung (12-Wochen-Regel) wird vom Ständerat mit 22 zu 20 Stimmen, vom Nationalrat mit 107 zu 69 Stimmen bei 9 Enthaltungen gutgeheissen. Die CVP und Abtreibungsgegner-Organisationen ergreifen das Referendum.

2. Juni 2002:
Die Fristenregelung wird mit rund 70 Prozent Ja angenommen, die Initiative “für Mutter und Kind” mit über 80 Prozent Nein verworfen.

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