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Aargauer Parlament bewilligt Geld für die Prämienverbilligung

Keystone-SDA

Der Aargauer Grosse Rat hat den vom Regierungsrat beantragten Kantonsanteil 2027 für die Prämienverbilligung um 30 Millionen Franken gekürzt. SVP und FDP setzten sich durch. Der Anteil des Kantons beträgt demnach 176 Millionen Franken.

(Keystone-SDA) Das Parlament bewilligte den gekürzten Anteil am Dienstag mit 71 zu 64 Stimmen. Den Kürzungsantrag hatte die vorberatende Kommission gestellt. Für das Jahr 2027 rechnete der Regierungsrat mit einem Gesamtbedarf von 525 Millionen Franken.

Der voraussichtliche Bundesbeitrag beträgt 319 Millionen Franken, hinzu kommt der Kantonsbeitrag von 176 Millionen Franken. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) setzte sich vehement für die 206 Millionen Franken ein. Er sprach von einem «hochpolitischen Beschluss».

Der vom Regierungsrat beantragte Mehrbedarf stützte sich auf eine Prognose der SVA Aargau. Im vergangenen Jahr erhielten 199’746 Personen einen Verbilligung der Prämien – fast 10’000 Personen mehr als geplant war. Insgesamt zahlte die SVA Aargau für die Verbilligung 20,8 Millionen Franken mehr aus als erwartet.

Die Prämienverbilligung soll Personen, die knapp über dem Existenzminimum leben, sowie Familien des unteren Mittelstands unterstützen.

Gemäss Bundesgesetz müssen dabei die Prämien für Kinder in Familien mit mittleren und unteren Einkommen um mindestens 80 Prozent und für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Ein grosser Teil des Geldes geht auch an Personen in der Sozialhilfe und an Beziehende von Ergänzungsleistungen.

SVP und FDP kürzen Betrag

Die SVP-Fraktion sprach sich für eine Kürzung des Kantonsbeitrags um 30 Millionen Franken aus. Sie betonte, es sollten nicht mehr als 27 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung erhalten. Auch die FDP sprach sich wortreich für die Kürzung aus. Es gehe um Steuergelder, die verteilt würden.

Für den Antrag des Regierungsrat machten sich die Mitte-Partei, SP, Grüne, GLP und EVP stark. Schlecht verdienende Personen müssten bei den Krankenkassenprämien unterstützt werden, führten sie an. Die Höhe der Aargauer Prämienverbillligung liege unter dem interkantonalen Durchschnitt.

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