Aargauer Parlament verschärft kantonales Einbürgerungsgesetz weiter
Im Kanton Aargau werden die Kriterien für die Einbürgerung deutlich verschärft. Dies hat die bürgerliche Mehrheit am Dienstag bei der Beratung des kantonalen Einbürgerungsgesetzes entschieden. Die Ratslinke und teilweise auch der Regierungsrat unterlagen.
(Keystone-SDA) Der Grosse Rat hiess die Revision des Gesetzes nach der mehrstündigen, ersten Beratung mit 85 zu 47 Stimmen gut. Dafür waren SVP, FDP und Mitte – dagegen SP, Grüne, GLP und EVP. Das Parlament wird das Gesetz ein zweites Mal beraten. Möglicherweise wird es dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden.
Das Parlament beschloss grundsätzlich höhere Hürden für eine Einbürgerung. Künftig sollen Gesuchssteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der gleichen Gemeinde wohnen müssen, bevor sie einen Antrag stellen können. Dies entschied der Grosse Rat mit 82 zu 52 Stimmen.
Die bürgerliche Parlamentsmehrheit setzte sich durch. Derzeit beträgt die Frist drei Jahre. Kritiker sprachen von «Schikane». Der Regierungsrat lehnte die längere Frist ab. Es handle sich um eine «unsinnige Forderung».
Parlament entscheidet wie bisher
Im Kanton Aargau wird weiterhin der Grosse Rat über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts entscheiden. Das beschloss das Parlament mit 84 zu 47 Stimmen und lehnte eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Die Einbürgerung dürfe kein Verwaltungsakt sein, hiess es.
Es gab den Minderheitsantrag, dass künftig das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig sein soll. Der Regierungsrat hatte sich zunächst für diese Kompetenzverschiebung ausgesprochen. Er merkte jedoch, dass es im Aargau dafür keine politische Mehrheit gibt.
Man spricht gutes Deutsch
Ausländerinnen und Ausländer, die den Schweizer Pass erwerben wollen, müssen unter anderem besser Deutsch reden und schreiben können als vom Bund vorgegeben.
Wer den Schweizer Pass will, soll in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 nachweisen.
Sprachniveau B2 mündlich bedeutet, dass eine Person an Diskussionen zu vertrauten und fachlichen Themen mitreden kann. Sprachniveau B1 schriftlich entspricht der Mittelstufe.
Zehn Jahre keine Sozialhilfe
Bei der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit gelten die bisherigen strengen Bestimmungen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen keinen Eintrag im Strafregister haben.
Wer sich einbürgern lassen will, darf zudem zehn Jahre lang keine Sozialhilfe bezogen haben – oder muss die bezogene Sozialhilfe vollständig zurückbezahlt haben. In diesem Punkt geht der Kanton deutlich über die Frist des Bundes von drei Jahren hinaus. Auch darf kein Eintrag im Betreibungsregister vorhanden sein.
Für die zweite Beratung muss der Regierungsrat verschiedene Anträge prüfen – unter anderem die Frage, ob die Gemeinde trotz des kantonalen Staatskundetests noch zusätzliche Fragen zu diesem Thema stellen kann. Regierungsrat Egli wies darauf hin, dass die Bundesvorgaben verbindlich seien.
Unverrückbare Positionen
Die Standpunkte im Parlament standen fest. Die Mitte betonte, das Bürgerrecht sei kein Menschenrecht. Die SVP sagte, wer den Pass wolle, müsse eine weisse Weste haben. Die FDP vertrat den Standpunkt, die Gemeinden müssten immer wieder Personen einbürgern, die nicht alle Vorgaben erfüllten. Sie kritisierte auch die Rechtsprechung.
Die SP sagte, die Rechtssicherheit und Verhältnismässigkeit müssten garantiert sein. Die Vorgaben müssten auch die Bundesvorgaben einhalten. Einbürgerung sei «kein Akt der staatlichen Willkür».
Die GLP betonte, es sei nicht richtig, immer höhere Hürden zu schaffen. Die Einbürgerung ist laut den Grünen kein Gnadenakt, sondern ein Verwaltungsakt. Die EVP sprach sich weitgehend gegen die Verschärfungen aus.
Justizdirektor Dieter Egli (SP) sagte, es dürften nicht automatische Ausschlusskriterien geschaffen werden. Es gebe sonst noch mehr Beschwerden und ablehnende Entscheide des kantonalen Verwaltungsgerichts. «Es ist abenteuerlich, zu sagen, dass die heutigen Bestimmungen im kantonalen Einbürgerungsgesetz lasch seien», hielt Egli fest.