Aargauer Unternehmen muss Corona-Härtefallgelder zurückgeben
Eine Aargauer Immobilien- und Handelsfirma muss Covid-Härtefallleistungen von knapp 100'000 Franken zurückzahlen. Dies hat der Regierungsrat entschieden und die Beschwerde der Firma abgewiesen. Die Firma schüttete trotz Verbots Dividenden von 150'000 Franken aus.
(Keystone-SDA) Die Firma hatte im Juli 2021 zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie einen staatlichen Fixkostenbeitrag von 99’644 Franken erhalten, wie aus dem Beschwerdeentscheid des Regierungsrats hervorgeht.
Diese finanzielle Unterstützung war an eine klare Bedingung geknüpft: Gemäss der Härtefallverordnung des Bundes und des Kantons dürfen Unternehmen, die solche Gelder beziehen, im Jahr der Ausrichtung sowie in den drei darauffolgenden Jahren keine Dividenden oder Tantiemen beschliessen oder ausschütten.
Trotz dieser Regelung beschloss die Aktiengesellschaft im Oktober 2023 eine Dividendenausschüttung in der Höhe von 150’000 Franken. Als das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) davon erfuhr, widerrief es die ursprüngliche Förderverfügung und forderte die gesamte Summe zurück.
Firma befürchtet Konkurs
Die Firma wehrte sich gegen diesen Entscheid. Sie machte geltend, der Geschäftsführer habe vom Verbot nichts gewusst, da ein entsprechender Hinweis in der Auszahlungsverfügung gefehlt habe. Zudem sei die Dividende nicht bar ausgezahlt, sondern buchhalterisch mit einem Aktionärsdarlehen verrechnet worden. Eine Rückforderung würde das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen und zum Konkurs führen, wie es in der Beschwerde hiess.
Der Regierungsrat ist dieser Argumentation nicht gefolgt. In seinem Beschluss hält er fest, dass die Firma beim Einreichen des Gesuchs das Dividendenverbot mittels «Häkchen» ausdrücklich bestätigt habe. Da das Verbot zudem in Gesetzen, Merkblättern und Medien präsent war, hätte es dem Unternehmen bekannt sein müssen, wie es in der Begründung heisst.
Das öffentliche Interesse an der korrekten Verwendung von Steuergeldern und der Gleichbehandlung aller Firmen wiege schwerer als das private Interesse am Verbleib der Gelder. Um einen Konkurs zu vermeiden, verwies der Regierungsrat die Firma auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen. (Regierungsbeschluss 2025-001321)