Alpiq reicht Beschwerde gegen ElCom-Verfügung ein
Neuenburg (awp) – Die Alpiq Holding AG hat am heutigen Mittwoch Beschwerde gegen die Verfügung der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) vom 11. November 2010 eingereicht. Sie richtet sich gegen die verfügten Tarife für das Stromübertragungsnetz im Jahr 2011. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, teilte der Energieversorger mit.
Konkret kritisiert Alpiq die von der ElCom angeordneten Belastungen von Inhabern langfristiger Energiebezugs- und Lieferverträgen (LTC) sowie die Anlastung von Systemdienstleistungskosten (SDL) an die Bilanzgruppen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt. Alpiq vertrete die Auffassung, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Belastung von Inhabern der LTC sowie die Anlastung individueller SDL-Kosten an die Bilanzgruppen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt fehlen. Das sei ein Wettbewerbsnachteil.
Alpiq erwachsen laut eigenen Angaben aus der Verfügung negative finanzielle Auswirkung in tiefer zweistelliger Millionenhöhe. Alpiq hatte bereits betreffend die Netztarife 2009 und 2010 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingelegt. Diese Entscheide sind noch ausstehend.