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Auch in Privathaushalten gibt es Fälle von Menschenhandel

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag ein Ehepaar des Menschenhandels schuldig gesprochen. Wird es rechtskräftig, so ist es laut Staatsanwältin das erste Menschenhandels-Urteil im Kanton Zürich, das sich nicht auf Prostitution bezieht.

(Keystone-SDA) Das Obergericht sprach das Paar schuldig des Menschenhandels, des Wuchers und einiger Nebendelikte, den Mann zudem der sexuellen Nötigung und der Drohung. Ihn bestrafte das Gericht mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Von der Freiheitsstrafe sind 12 Monate zu vollziehen.

Die Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Dazu kommt für beide je eine bedingte Geldstrafe von 106 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Geschädigten haben sie Genugtuung zu zahlen. Die Probezeit für die bedingt ausgesprochenen Strafen beziehungsweise Teilstrafen wurde bei beiden Beschuldigten auf zwei Jahre festgelegt. Diese sind seit 2023 bereits vergangen.

Damals hatte das Obergericht den Fall erstmals beurteilt und sprach ebenfalls teilbedingte beziehungsweise bedingte Strafen von 27 beziehungsweise 10 Monaten sowie bedingte Geldstrafen aus. Beim Anklagepunkt Menschenhandel kam es damals jedoch zu einem Freispruch.

Bundesgericht erkennt Menschenhandel

Das Bundesgericht widersprach 2025. Es erkannte durchaus einen Fall von Menschenhandel und wies den Fall ans Obergericht zurück. Am Donnerstag ging es deshalb nicht mehr um die Frage, ob diesbezüglich schuldig oder nicht, sondern nur noch um das Strafmass.

Der Fall zieht sich nun schon seit zehn Jahren hin, und ob er mit dem Urteil des Obergerichts abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Es ist noch nicht rechtskräftig, sondern kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ob sie dies tut, entscheidet die Staatsanwältin nach Analyse des schriftlichen Urteils, wie sie auf Anfrage sagte. Sie hatte unbedingte 45 Monate für den Mann und teilbedingte 30 Monate für die Frau gefordert sowie unbedingte Geldstrafen von je 180 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der Verteidiger des Mannes plädierte auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten, wovon nicht mehr als 12 zu vollziehen seien. Der Vertreter der Frau beantragte 18 Monate und eine Geldstrafe, beides bedingt.

«Ein sehr schweres Verbrechen»

Menschenhandel sei ein «sehr schweres Verbrechen», sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und des Wohlverhaltens der Beschuldigten in dieser Zeit habe man die grundsätzlich angemessenen Strafen um je ein Drittel reduziert auf die ausgesprochenen 36 beziehungsweise 24 Monate.

Dies ermöglichte für die Frau einen bedingten und für den Mann einen teilbedingten Vollzug. Wie der Mann die zu vollziehende Zeit zu verbüssen habe, entscheide das Amt für Justizvollzug, sagte der Richter. Möglich seien ausser dem normalem Vollzug auch Halbgefangenschaft oder Electonic Monitoring.

Mit falschen Versprechungen angelockt

Bei den beiden Beschuldigten handelt es sich um ein Ehepaar aus Südosteuropa. Zwischen November 2015 und Juni 2016 beschäftigten sie illegal eine junge Frau aus dem gleichen Kulturkreis als Kindermädchen und Haushalthilfe. Sie hatten sie mit falschen Versprechungen dazu gebracht, die Stelle anzunehmen.

Die Angestellte hatte überlange Arbeitstage, keine Freizeit, wurde manipuliert, ausgebeutet und schikaniert, misshandelt und beschimpft. Sie hatte keine Privatsphäre und der versprochene Lohn wurde ihr vorenthalten. Nach einem sexuellen Übergriff seitens des Mannes flüchtete sie zu einem Nachbar, der die Polizei rief.

«Nicht die Ausbeutung, sondern der Weg dahin»

Die Staatsanwältin stellte klar, dass es beim Straftatbestand Menschenhandel nicht um die Ausbeutung als solche gehe, sondern «um den Weg in eine Ausbeutungssituation». Die Geschädigte im konkreten Fall sei mit Täuschungen in diese Situation gebracht und dann darin festgehalten worden.

Das Bundesgerichts-Urteil sei nicht nur für Zürich wichtig, sondern auch für andere Kantone. Im Kanton Zürich sei das nun ausgesprochene Urteil, sobald rechtskräftig, das erste Menschenhandels-Urteil , das sich nicht auf Prostitution beziehe, sagte die Staatsanwältin zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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