Bargeld-Gegenvorschlag wird gemäss SRG-Trend angenommen
Der Franken als Währung der Schweiz dürfte in der Verfassung festgeschrieben werden. Gemäss der Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG wird der Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative angenommen. Die Initiative hingegen wird laut Trend abgelehnt.
(Keystone-SDA) Der Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative dürfte mit einem Ja von rund 70 Prozent angenommen werden, sagte Politologe Lukas Golder gegenüber SRF. Bei der Initiative sei ein «recht deutliches Nein» zu erwarten. Die Differenzierung sei «extrem klar».
Die letzten Umfragen hatten auf eine Annahme der Initiative sowie des Gegenvorschlags hingedeutet. Sowohl die Umfrage im Auftrag der SRG als auch jene im Auftrag von 20 Minuten/Tamedia sahen aber den Gegenvorschlag im Vorsprung. Die Umfragen ergaben keine Ablehnung der Initiative.
Zwei Sätze in die Verfassung
Die Initiative verlangte, die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherzustellen. Entsprechend hätte der Bund sicherstellen müssen, dass Münzen und Banknoten immer in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Zudem hätte laut Initiativtext der Schweizer Franken als einzige nationale Währung erhalten werden müssen.
Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab, wollten aber den bestehenden Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzen. Gemäss diesem direkten Gegenvorschlag soll in der Verfassung zusätzlich stehen, dass der Franken die Währung der Schweiz ist. Ebenso soll in der Verfassung stehen, dass die Versorgung mit Bargeld in der Schweiz gewährleistet ist.
Wären beide Vorlagen angenommen worden, hätte die Stichfrage entschieden. Dieses Szenario lässt sich nach den ersten Trends nicht erhärten. Da einzig der Gegenvorschlag gemäss Trend angenommen wird, dürfte die Stichfrage obsolet werden.
Die wichtigsten Argumente
Das Initiativkomitee kritisierte den Gegenvorschlag vor der Abstimmung. Aus seiner Sicht stellte sich die Frage, was mit Bargeldversorgung gemeint ist. Die Nationalbank erhalte mit dem Vorschlag von Bundesrat und Parlament keine regulatorische Befugnis, um Banken zu zwingen, ihren Kunden Bargeldauszahlung anzubieten und ein Netz von Filialen und Automaten für Unternehmen und Private zu unterhalten.
Der Bundesrat und eine grosse Mehrheit des Parlaments hielten das Anliegen der Initiative zwar für berechtigt, wollten es aber mit einer alternativen Ergänzung des Währungsartikels in der Verfassung verankern. Im Gegensatz zur Initiative übernehme der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Formulierungen. Diese seien rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt.