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Bedingte Geldstrafe für Baselbieter Migrationsbeamtin gefordert

Keystone-SDA

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Strafgericht in Muttenz eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken für eine ehemalige Migrations-Abteilungsleiterin gefordert. Sie hielt nur teilweise an ihrer Anklage fest.

(Keystone-SDA) So plädierte die Staatsanwältin bei zwei Punkten aus der Anklageschrift für Freisprüche – beim Vorwurf der Rassendiskriminierung sowie beim Vorwurf, Menschen zum Verzicht auf Prämienverbilligungen aufgefordert zu haben.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer an Schuldsprüchen in drei Punkten fest: An der Anklage wegen Amtsmissbrauchs in zwei Fällen sowie wegen Amtsgeheimnisverletzung.

Die beschuldigte ehemalige Abteilungsleiterin machte vor Gericht keine Aussagen zu den Vorwürfen.

Die heute 49-jährige, ehemalige Migrationsbeamtin soll zwischen 2020 und 2024 ihre Amtsgewalt wiederholt missbraucht haben. Sie wird beschuldigt, Ausländerinnen und Ausländer mit frei erfundenen und rechtswidrigen Sanktionen schikaniert zu haben.

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