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Berner Belagswerk mit Millionenbusse sanktioniert

Keystone-SDA

Das Berner Belagslieferwerk Berag muss eine Busse von 1,5 Millionen Franken zahlen. Es bevorzugte seine Aktionäre mit tieferen Preisen und missbrauchte so seine Marktmacht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

(Keystone-SDA) Die Richter in St. Gallen stützen die Sicht der eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko), wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Die Berag habe ihre Aktionäre mit Vorzugskonditionen für Asphaltmischgut begünstigt.

Zudem habe das Unternehmen mit einem Treuebonus-System Kunden langfristig an sich gebunden und so Konkurrenten behindert. Beide Verhaltensweisen stellen laut dem Urteil einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar.

Zahlreiche Bussen

Als unzulässig wertet das Bundesverwaltungsgericht auch den Austausch von Informationen, womit ein Wettbewerb verhindert worden sei. Die Berag hatte eine Sanktionsverfügung der Weko vom Dezember 2021 angefochten. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Weko hatte im Dezember 2021 insgesamt 17 Parteien im Zusammenhang mit Absprachen bei der Herstellung von Asphaltmaterial gebüsst. Die Unternehmen sind oder waren seinerzeit Aktionärinnen der Berag. Sie hatten sich vertraglich verpflichtet, im Einzugsgebiet des Werks keine konkurrenzierende Anlage zu betreiben. (Urteil B-1411/2022 vom 5.6.2026)

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