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Berner Kantonsparlament versenkt Gemeinde-Selbstbehalt

Keystone-SDA

Berner Gemeinden müssen nun doch keinen Selbstbehalt übernehmen, wenn sie ihre Sozialhilfekosten mit dem Kanton abrechnen. Im Rahmen der zweiten Lesung zum revidierten Sozialhilfegesetz hat sich der Grosse Rat für eine alternative "Transparenzlösung" ausgesprochen.

(Keystone-SDA) Dieses hat zum Ziel, dass die Sozialhilfekosten der Behörden jährlich veröffentlicht und somit vergleichbar werden – aber ohne finanzielle Folgen für die Gemeinden. Das ursprünglich vorgesehene Selbstbehaltmodell strich der Rat aus dem Gesetzesentwurf. Es hätte bedeutet, dass die Gemeinden einen Teil ihrer Sozialhilfekosten künftig selber tragen.

Das Kantonsparlament stand mit 86 zu 65 Stimmen bei zwei Enthaltungen hinter dem entsprechenden Vorschlag der vorberatenden Gesundheits- und Sozialkommission. In der Folge eines breit abgestützten Antrags ergänzte es zudem einstimmig, dass die Gemeinden rechtzeitig vor Veröffentlichung der Daten die Gelegenheit erhalten, sich zu den Ergebnissen zu äussern.

Transparenz soll ausgebaut werden

Die Ratslinke, die sich in erster Lesung entschieden gegen den Selbstbehalt ausgesprochen hatte, unterstützte den Vorschlag im Sinne eines Kompromisses. Den bürgerlichen Fraktionen hingegen war ein gewisses Zähneknirschen zu entnehmen. «Es ist besser als ein schlechtes Selbstbehaltmodell», sagte Melanie Gasser für die GLP.

SVP und FDP lehnten die Vorlage gänzlich ab. Das damit versenkte Selbstbehaltmodell geht ursprünglich zurück auf einen Vorstoss aus den Reihen der SVP, den das Parlament im Jahr 2015 guthiess.

Hintergrund des Transparenzmodells wiederum ist die Rückweisung aus der ersten Lesung, wonach die Höhe des Selbstbehalts auch nach der Arbeitsqualität der Sozialdienste bestimmt werden soll – und nicht nur nach deren Ausgaben. Weil der Regierung diese Daten aber noch nicht vorlagen, brachte sie die Transparenz als Alternative ins Spiel.

Das Modell soll kontinuierlich weiterentwickelt werden, beschloss der Rat. Sozialdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) stellte in Aussicht, dass die Angaben mit der geplanten Einführung der Neuen Fallführungssoftware (NFFS) zur Verfügung stehen werden.

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